Nachdem der chinesische Online Marktplatz Temu abgemahnt wurde (trade-e-bility berichtete), hat das Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgegeben. Temu verpflichtet sich laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) darin, alle vom vzbv monierten Verstöße (z.B. Verwendung manipulativer Designs) zu unterlassen.
Fehlende Registrierungen einzelner Produkte im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung oder Mängel im Bereich Product Compliance, die für die Mitglieder des VERE Verbands ein großes Problem sind, der die Interessen der gesetzeskonform agierenden Unternehmen vertritt, waren entgegen vieler Erwartungen nicht Bestandteil der Abmahnung oder Klage-Erwägungen durch den vzbv. Daher ist die Unterlassungserklärung des Online Marktplatzes kein Hoffnungsschimmer. Auch ChannelObserver berichtet, dass das Problem des unfairen Wettbewerbs damit nicht gelöst ist.
Allerdings gibt es Aussichten auf eine Neuordnung von Import-Regelungen der EU. So berichtet tagesschau.de, dass Deutschland (Bundesfinanzminister Christian Lindner) signalisiert habe, ein Ende der 150-Euro-Regelung auf europäischer Ebene zu unterstützen: „Für Päckchen unter einem Warenwert von 150 Euro müssen derzeit bei der Einfuhr keine Zollgebühren bezahlt werden - Billig-Händler aus Fernost wie Temu und Shein profitieren davon.“ So will man der Paketflut aus Asien nun auf europäischer Ebene entgegentreten.
Product Compliance meets Zoll
„Product Compliance meets Zoll (Teil 1/2) – Die Zolltarifierung und Product Compliance, wer ist für was bei der Einfuhr verantwortlich?“ ist das Thema am Freitag, dem 21.06.2024, um 10 Uhr live in unserem Online Compliance Talk mit unserem Partner, der ZOBA Zollberatung und -abwicklung GmbH. Sie haben die Gelegenheit, persönlich mit anderen Betroffenen ins Gespräch zu kommen. Empfehlen Sie den Compliance Talk gerne auch Ihren Partnern weiter.