8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

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Textilien: ECHA plant die Beschränkungen von mehr als 1.000 hautsensibilisierenden Stoffen

Wie die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mitteilte, unterstützt der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) den Vorschlag, die Verwendung von hautsensibilisierenden Stoffen in Textil-, Leder-, Kunstleder- und Pelzartikeln, die zum ersten Mal in Verkehr gebracht werden, zu beschränken.

Wie die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mitteilte, unterstützt der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) den Vorschlag Frankreichs und Schwedens, die Verwendung von hautsensibilisierenden Stoffen in Textil-, Leder-, Kunstleder- und Pelzartikeln, die zum ersten Mal in Verkehr gebracht werden, zu beschränken. Die vorgeschlagene Beschränkung bezieht sich auf Stoffe, die gemäß der Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsverordnung (CLP-Verordnung) harmonisiert als Hautsensibilisatoren eingestuft sind.

Dazu gehören Chrom VI, Nickel- und Kobaltverbindungen. Außerdem wird vorgeschlagen, einige Farbstoffe einzuschränken, die als hautsensibilisierend gelten, aber keine harmonisierte Einstufung haben. Der Vorschlag führt eine Verbindung mit der CLP-Verordnung ein, was bedeutet, dass jeder Stoff, der künftig unter CLP als Hautsensibilisator eingestuft wird, automatisch unter die Beschränkung fallen würde. Wenn Stoffe automatisch zu der Beschränkung hinzugefügt werden, empfiehlt der SEAC eine Übergangszeit von drei Jahren zwischen der Einstufung und dem Inkrafttreten der Beschränkung, um den Herstellern die Möglichkeit zur Anpassung zu geben.

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