Wie die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mitteilte, unterstützt der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) den Vorschlag Frankreichs und Schwedens, die Verwendung von hautsensibilisierenden Stoffen in Textil-, Leder-, Kunstleder- und Pelzartikeln, die zum ersten Mal in Verkehr gebracht werden, zu beschränken. Die vorgeschlagene Beschränkung bezieht sich auf Stoffe, die gemäß der Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsverordnung (CLP-Verordnung) harmonisiert als Hautsensibilisatoren eingestuft sind.
Dazu gehören Chrom VI, Nickel- und Kobaltverbindungen. Außerdem wird vorgeschlagen, einige Farbstoffe einzuschränken, die als hautsensibilisierend gelten, aber keine harmonisierte Einstufung haben. Der Vorschlag führt eine Verbindung mit der CLP-Verordnung ein, was bedeutet, dass jeder Stoff, der künftig unter CLP als Hautsensibilisator eingestuft wird, automatisch unter die Beschränkung fallen würde. Wenn Stoffe automatisch zu der Beschränkung hinzugefügt werden, empfiehlt der SEAC eine Übergangszeit von drei Jahren zwischen der Einstufung und dem Inkrafttreten der Beschränkung, um den Herstellern die Möglichkeit zur Anpassung zu geben.
trade-e-bility GmbH steht Ihnen gerne für Ihre Fragen unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.