Sichern Sie sich Ihr Jahresabo für nur 29,90 €!

Bleiben Sie mit unseren Online-Kursen stets auf dem neuesten Stand zu brandaktuellen Themen rund um EPR und Product Compliance, erweitern Sie Ihr Wissen kontinuierlich und minimieren Sie Risiken in der attraktiven Jahresflatrate.

×
Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×

Textilien: ECHA plant die Beschränkungen von mehr als 1.000 hautsensibilisierenden Stoffen

Wie die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mitteilte, unterstützt der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) den Vorschlag, die Verwendung von hautsensibilisierenden Stoffen in Textil-, Leder-, Kunstleder- und Pelzartikeln, die zum ersten Mal in Verkehr gebracht werden, zu beschränken.

Wie die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mitteilte, unterstützt der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) den Vorschlag Frankreichs und Schwedens, die Verwendung von hautsensibilisierenden Stoffen in Textil-, Leder-, Kunstleder- und Pelzartikeln, die zum ersten Mal in Verkehr gebracht werden, zu beschränken. Die vorgeschlagene Beschränkung bezieht sich auf Stoffe, die gemäß der Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsverordnung (CLP-Verordnung) harmonisiert als Hautsensibilisatoren eingestuft sind.

Dazu gehören Chrom VI, Nickel- und Kobaltverbindungen. Außerdem wird vorgeschlagen, einige Farbstoffe einzuschränken, die als hautsensibilisierend gelten, aber keine harmonisierte Einstufung haben. Der Vorschlag führt eine Verbindung mit der CLP-Verordnung ein, was bedeutet, dass jeder Stoff, der künftig unter CLP als Hautsensibilisator eingestuft wird, automatisch unter die Beschränkung fallen würde. Wenn Stoffe automatisch zu der Beschränkung hinzugefügt werden, empfiehlt der SEAC eine Übergangszeit von drei Jahren zwischen der Einstufung und dem Inkrafttreten der Beschränkung, um den Herstellern die Möglichkeit zur Anpassung zu geben.

trade-e-bility GmbH steht Ihnen gerne für Ihre Fragen unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×