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Textilien Registrierung Niederlande

Es besteht eine generelle Registrierungspflicht, wenn Sie Textilien in den Niederlanden in Verkehr bringen. Die Verpflichtung gilt auch für nicht-niederländische Hersteller beim direkten Verkauf an Endnutzer in den Niederlanden.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass take-e-way ab sofort Registrierungen für einen weiteren Abfallstrom durchführt. Wenn Sie Hersteller von Textilien sind und in die Niederlande verkaufen, ist dieser Beitrag besonders interessant für Sie. 

Unter anderem existiert in den Niederlanden auch für Hersteller von Textilien eine gesetzliche Verpflichtung, Verantwortung für die Sammlung, Entsorgung und das Recycling ihrer Produkte zu übernehmen. 

Muss ich mein Unternehmen registrieren? 

Nach Besluit uitgebreide producentenverantwoordelijkheid textiel besteht eine generelle Registrierungspflicht, wenn Sie Textilien in den Niederlanden in Verkehr bringen. Diese Verpflichtung gilt auch für nicht-niederländische Hersteller, wenn Sie direkt an Endverbraucher verkaufen. 

Welche Arten von Textilien sind betroffen? 

Der Anwendungsbereich umfasst Bekleidung und Heimtextilien. Der Anwendungsbereich umfasst sowohl den privaten als auch den beruflichen Gebrauch. Ausgenommen sind Gebrauchtwaren sowie Schuhe, Taschen, Gürtel, Kopfbedeckungen, Gardinen und Decken. 

Wie kann ich mein Unternehmen registrieren? 

Um gesetzeskonform verkaufen zu können, müssen Hersteller von Textilien ihren gesetzlichen Verpflichtungen in den Niederlanden nachkommen. Dazu zählen unter anderem die Registrierung bei und Mengenmeldung an die zuständigen Stellen sowie der Anschluss an ein Rücknahmesystem. 

take-e-way unterstützt Sie gerne. Kontaktieren Sie einfach unser Beratungsteam über beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0

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