Wie unsere Partnerkanzlei Reuschlaw berichtet, habe Frankreich darüber hinaus gegen die eigene Notifizierungspflicht verstoßen, da das Gesetz grenzüberschreitende Auswirkungen habe, über die die Kommission bereits im Entwurfsstadium hätte informiert werden müssen. „Trotz dieses Verfahrens bleibt jedoch zu beachten, dass die Verpflichtung zur Anbringung des Triman-Logos so lange bestehen bleibt, wie der nationale französische Gesetzgeber die Regelung nicht aufhebt. Daher werden die französischen Behörden der Marktüberwachung die Einhaltung der Triman-Vorschriften auch weiterhin kontrollieren und Verstöße notwendigenfalls ahnden.“, so Reuschlaw weiter.
Losgelöst vom Ausgang des Vertragsverletzungsverfahrens kann die gesetzliche Regelung zur Anbringung des Triman-Logos nur vom französischen Gesetzgeber geändert werden, so dass die Anbringung dieser Kennzeichnung grundsätzlich so lange verpflichtend bleibt, wie die nationale Regelung nicht aufgehoben wird. Hiermit ist aus Sicht von Reuschlaw jedoch nicht ernsthaft zu rechnen.
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EPR: Neue Abfallströme in Frankreich
„EPR: Neue Abfallströme in Frankreich“ ist das Thema am Freitag, dem 18.08.2023, um 10 Uhr live in unserem Online Compliance Talk. Sie haben die Gelegenheit, persönlich mit anderen Betroffenen ins Gespräch zu kommen.