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EPR & Product Compliance Workshop vom 6. - 8. Mai

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Triman Frankreich Update

Die EU-Kommission hat am 23.02.2023 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich eingeleitet. In diesem Verfahren argumentiert die Kommission, dass die französische Triman-Regelung eine Behinderung des Binnenmarktes und des Grundsatzes des freien Warenverkehrs darstelle, da die zusätzliche Kennzeichnung zu einem erhöhten Materialbedarf und damit zu mehr Abfall führe.

Wie unsere Partnerkanzlei Reuschlaw berichtet, habe Frankreich darüber hinaus gegen die eigene Notifizierungspflicht verstoßen, da das Gesetz grenzüberschreitende Auswirkungen habe, über die die Kommission bereits im Entwurfsstadium hätte informiert werden müssen. „Trotz dieses Verfahrens bleibt jedoch zu beachten, dass die Verpflichtung zur Anbringung des Triman-Logos so lange bestehen bleibt, wie der nationale französische Gesetzgeber die Regelung nicht aufhebt. Daher werden die französischen Behörden der Marktüberwachung die Einhaltung der Triman-Vorschriften auch weiterhin kontrollieren und Verstöße notwendigenfalls ahnden.“, so Reuschlaw weiter.

Losgelöst vom Ausgang des Vertragsverletzungsverfahrens kann die gesetzliche Regelung zur Anbringung des Triman-Logos nur vom französischen Gesetzgeber geändert werden, so dass die Anbringung dieser Kennzeichnung grundsätzlich so lange verpflichtend bleibt, wie die nationale Regelung nicht aufgehoben wird. Hiermit ist aus Sicht von Reuschlaw jedoch nicht ernsthaft zu rechnen.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungs-Team von trade-e-bility via sales@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

EPR: Neue Abfallströme in Frankreich

„EPR: Neue Abfallströme in Frankreich“ ist das Thema am Freitag, dem 18.08.2023, um 10 Uhr live in unserem Online Compliance Talk. Sie haben die Gelegenheit, persönlich mit anderen Betroffenen ins Gespräch zu kommen.

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Sebastian Siebert
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