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UIN Frankreich: Unique Identification Number

Wir möchten Sie über die neueste Entwicklung hinsichtlich der Erweiterten Herstellerverantwortung in Frankreich informieren. Für Hersteller, die Produkte auf dem französischen Markt in Verkehr bringen, ist die Einführung der Unique Identification Number (UIN) höchst relevant.

Was ist die Unique Identification Number (UIN)?

Die französische Regierung hat entschieden, jedem Hersteller, der in Frankreich bestimmte Produkte auf den Markt bringt, eine Eindeutige Identifikationsnummer (Unique Identification Number) zuzuordnen (siehe Art. L541-10-13 des Gesetztes n° 2020-105 vom 10.02.2020, welches am 02.01.2022 in Kraft tritt). Diese Nummer wird für jeden Abfallstrom ausgestellt, welcher der Erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility = EPR) unterliegt. Bitte beachten Sie, dass sich die EPR in Frankreich nicht auf WEEE, Batterien und Verpackungen beschränkt, sondern weitere Abfallströme davon betroffen sind (unter anderem Papier, Möbel, Textilien inkl. Schuhe, Reifen, chemische Substanzen für den Haushalt). take-e-way arbeitet bereits daran, Sie zukünftig auch in diesen Bereichen unterstützen zu können. Wir werden Sie informieren, sobald die Dienstleistungen entsprechend implementiert sind.

Die UIN auf einen Blick:

  • Die UIN wird Anfang 2022 von der französischen Behörde ausgestellt.
  • Pro Abfallstrom wird es eine UIN geben. Wenn ein Hersteller mit drei verschiedenen Rücknahmesystemen registriert ist (z.B. für WEEE, Batterien und Verpackungen), wird der Hersteller drei verschiedene Identifikationsnummern erhalten.
  • Die UIN ist ein Zusatz zu den Mitgliedsnummern bei den Rücknahmesystemen.
  • Die UIN beweist, dass ein Unternehmen mit einem Rücknahmesystem in Frankreich registriert ist und seine Verpflichtungen im Rahmen der EPR erfüllt.
  • Die UIN muss auf der Website des Herstellers und in den AGB oder, falls nicht vorhanden, in anderen dem Käufer zur Verfügung gestellten Vertragsdokumenten aufgeführt werden.

Welchen Einfluss wird die UIN auf Fullfilment Dienstleister haben?

Wie in Art. L541-10-13 des Gesetztes n° 2020-105 vom 10.02.2020 festgehalten, kann die französische Behörde Fullfilment Dienstleister für jene Onlinehändler verantwortlich machen, welche über diesen Dienstleister an französische Endnutzer verkaufen und ihren EPR-Verpflichtungen nicht nachkommen. Die Fullfilment Dienstleister können nicht verantwortlich gemacht werden, wenn sie belegen können, dass die Onlinehändler diesen Verpflichtungen nachkommen: In diesem Fall werden die Fullfilment Dienstleister den französischen Behörden regelmäßig Listen mit den UIN ihrer Onlinehändler liefern müssen.

Aus diesem Grund haben einige Fullfilment Dienstleister bereits begonnen, ihre Händler zu informieren, um deren Identifikationsnummern so schnell wie möglich zu erhalten.

Welchen Einfluss wird die UIN auf Onlinehändler haben?

Ab 2022 kann der Fullfilment Dienstleister seine Onlinehändler, welche der EPR in Frankreich unterliegen, um ihre Identifikationsnummern bitten, um damit zu belegen, dass die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt werden.

Wie werden Sie Ihre UIN erhalten?

Sollten Sie noch nicht in Frankreich registriert sein, jedoch registrierungspflichtige Produkte in Verkehr bringen, unterstützen wir Sie gerne bei den notwendigen Schritten. Im Rahmen unserer Dienstleistungen stellen wir Ihren rechtskonformen Verkauf sicher und händigen Ihnen nach erfolgreicher Registrierung bei den zuständigen Stellen Ihre persönliche UIN aus.

Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben und ein unverbindliches Angebot wünschen, zögern Sie bitte nicht, sich an Herrn Sebastian Siebert (040/750687-151) via beratung@take-e-way.de zu wenden.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.com/services/international-compliance/

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Sebastian Siebert
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