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UK: „Plastic Packaging Tax“ wird voraussichtlich im April 2022 in Kraft treten

Mit dieser Steuer wird eine Pauschalgebühr von 200 Britischen Pfund pro Tonne auf Primär-, Sekundär- oder Versandverpackungen erhoben, die weniger als 30 % recycelte Bestandteile enthalten.

Mit dieser Steuer wird eine Pauschalgebühr von 200 Britischen Pfund pro Tonne auf Primär-, Sekundär- oder Versandverpackungen erhoben, die weniger als 30 % recycelte Bestandteile enthalten. Sie wird Hersteller und Importeure von Kunststoffverpackungen im Vereinigten Königreich direkt betreffen. Nur Unternehmen mit mehr als 10 Tonnen innerhalb eines Jahres sind verpflichtet, und nicht im Vereinigten Königreich ansässige Unternehmen mit mehr als 10 Tonnen innerhalb eines Jahres müssen einen im Vereinigten Königreich ansässigen Steuervertreter benennen, der dann den Antrag im Namen des ausländischen Unternehmens stellt.

Importierte Versandverpackungen sind von der Steuer befreit, es müssen keine Aufzeichnungen geführt werden. 

Verpflichtete Unternehmen müssen der HMRC (Steuerabteilung der britischen Regierung) vierteljährlich Daten über die Kunststoffverpackungen übermitteln, wobei der Recyclinganteil für jede einzelne Komponente gemessen wird. Unternehmen, die "Kunststoff"-Verpackungen aus mehreren Materialien verarbeiten oder importieren, müssen das Gesamtgewicht dieser Verpackungen melden.

Wenn Sie mehr über diese Themen erfahren möchten, steht Ihnen Ramona Brunner via international@take-e-way.de oder 040/750687-117 gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.com/services/international-compliance/

Sebastian Siebert
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