Registrierungen können nicht unterjährig gekündigt werden. Sie werden kalenderjährig erteilt und bis zum jeweiligen Jahresende, an dem die Registrierung gekündigt werden kann, müssen Nullmeldungen abgegeben werden. Ausgenommen sind Unternehmen, die nicht mehr existieren.
Es wird unterschieden zwischen großen (mehr als 5 Tonnen in Verkehr gebrachte Elektrogeräte im Vorjahr oder erstmalig im aktuellen Jahr) und kleinen WEEE Herstellern (weniger als 5 Tonnen Elektrogeräte im Vorjahr oder erstmalig im aktuellen Jahr).
Kleine Hersteller zahlen keine direkten Recyclingbeiträge, aber die B2C-Tonnagen kleiner Hersteller sind in den britischen Marktdaten enthalten und fließen daher in die jährlichen britischen Recyclingziele ein. Um als nicht mehr verpflichtet zu gelten, müssen B2C-Hersteller gemäß den Verordnungen ein ganzes Jahr lang als Hersteller registriert bleiben und 0 Tonnen verpflichtete Elektro- und Elektronikgeräte in den Markt bringen, um nachzuweisen, dass sie nicht mehr als Hersteller tätig sind. Außerdem müssen große Hersteller in dem Jahr, das unmittelbar auf den letzten Erfüllungszeitraum folgt, in dem sie mehr als 5 Tonnen Elektro- und Elektronikgeräte in den Markt des Vereinigten Königreichs gebracht haben, weiterhin Mitglied eines Producer Compliance Scheme (PCS) bleiben.
Die Registrierung als WEEE Hersteller für ein weiteres Jahr und die für dieses Jahr abzugebende Nullmeldung gilt unabhängig vom Registrierungsstatus als kleiner/großer Hersteller. Eine Nichtregistrierung würde eine Straftat darstellen, und der Hersteller kann mit Durchsetzungsmaßnahmen der Umweltagentur rechnen.
Kleine Hersteller haben jedoch die Möglichkeit, sich direkt über die Behörde (NPWD) zu registrieren, anstatt sich über ein Scheme registrieren zu lassen, was unter diesen Umständen eine hilfreiche Option sein kann. Eine direkte Registrierung bei der Behörde ist jedoch nur mit einem Sitz im Vereinigten Königreich möglich.
Nicht im Vereinigten Königreich ansässige Hersteller: Hersteller aus anderen Ländern müssen für eine WEEE Registrierung entweder einen Bevollmächtigten mit Sitz im Vereinigten Königreich benennen oder einem im Vereinigten Königreich zugelassenen PCS beitreten, wobei Hersteller mit mehr als 5 Tonnen Elektro- und Elektronikgeräten grundsätzlich einem PCS beitreten müssen. Hersteller aus anderen Ländern mit weniger als 5 Tonnen müssen keinem PCS beitreten, benötigen aber einen Bevollmächtigten mit Sitz im Vereinigten Königreich. Sollten Sie eine Registrierung in UK als Hersteller von WEEE, Batterien oder Verpackungen wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.
Für weitere Informationen zur Kennzeichnungspflicht von Produkten oder Verpackungen steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.
Für Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/