8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

×
Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×
Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

×

UKCA: CE Zeichen soll unbeschränkt akzeptiert werden

Das betrifft aber nicht alle CE-Gesetzgebungen. Zum Beispiel sollen Bauprodukte und Medizinprodukte nicht mit CE-Zeichen in UK vermarktet werden können.

Am 01.08.2023 kündigte die britische Regierung (Dept. for Business and Trade) an, dass das CE-Zeichen auf unbeschränkte Zeit weiter als Konformitätszeichen für den britischen Markt zugelassen sein soll.

Das betrifft aber nicht alle CE-Gesetzgebungen. Zum Beispiel sollen Bauprodukte und Medizinprodukte nicht mit CE-Zeichen in UK vermarktet werden können. Dass die RoHS-Gesetzgebung bislang ebenfalls fehlt, würden wir jedoch als Fehler interpretieren. Offen bleibt bislang auch, wie die britische Regierung sicher stellen will, dass EU- und UK-Recht bei Änderungen verlässlich synchronisiert werden.

Großbritannien (England, Wales, Schottland) bleibt in Bezug auf die Harmonisierungsrechtsvorschriften EU-Ausland, d.h. es muss für ein Produkt immer auch einen Einführer in UK mit entsprechenden Pflichten geben. Es bleibt abzuwarten, wie genau der finale Gesetzestext aussehen wird.

Unklar ist auch, ob Hersteller in UK Wahlfreiheit zwischen der CE- und der UKCA-Kennzeichnung für den Absatz in UK selbst haben werden.

trade-e-bility hält Sie mit unserem Legal Monitoring Service gezielt auf dem Laufenden. So bekommen Sie nur die Informationen, die relevant für Sie sind. Und wir helfen Ihnen bei der Umsetzung. Für Fragen hierzu steht Ihnen das Beratungs-Team von trade-e-bility gerne via beratung@trade-e-bility.de oder 040/750687-300 zur Verfügung.

UKCA Webinar am 12.12.2023

Das UKCA Webinar der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken am 12.12.2023 greift aktuelle Änderungen im Steuer- und Zollrecht, ausgewählte Problemfelder des Markteinstiegs nach Großbritannien und Ausblicke auf bislang neu abgeschlossene bilaterale Handelsabkommen auf. Experten, unter anderem von take-e-way, stellen Lösungsansätze praxisnah dar, darunter Grundsätze der Einführung von UKCA zum Ende der Übergangsphase, Pflichten und Risiken für deutsche Hersteller sowie potenzielle Abweichungen zur CE-Kennzeichnung.

Jetzt hier anmelden: https://www.ihk-nuernberg.de/de/veranstaltung/Webinar-Der-neue-Aussenhandel-mit-Grossbritannien-Update-zum-Steuer-und-Zollrec/2202

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×