Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung soll ein amerikanischer Elektroautohersteller in Deutschland ein Bußgeld von über zwölf Millionen Euro zahlen. Dies geht nach Informationen der „Welt am Sonntag“ aus dem bei der Börsenaufsicht SEC eingereichten Bericht über das dritte Quartal des Geschäftsjahres hervor. Darin heißt es, das deutsche Umweltbundesamt (UBA) hat gegen die Tochtergesellschaft des Autoherstellers in Deutschland einen Bußgeldbescheid über zwölf Millionen Euro erlassen.
Grund für die Strafe sei unter anderem der Vorwurf, dass sich der Hersteller nicht an Gesetze gehalten habe, die die Rücknahmeverpflichtungen von Batterieprodukten betreffen.
Hintergrund ist offenbar das deutsche Batteriegesetz, das vorschreibt, dass Hersteller von E-Autos die von ihnen verkauften Batterien zurücknehmen oder einen Entsorgungspartner benennen müssen. Dagegen soll der betroffene Autohersteller verstoßen haben.
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Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 wird das neue deutsche Batteriegesetz in Kraft treten.
Für alle Inverkehrbringer von Batterien in Deutschland (auch für Batterien, die in Geräten enthalten sind) besteht aus Sicht der Stiftung EAR jetzt schon Handlungsbedarf, um das Risiko, aus der 1-jährigen Übergangsregelung ausgeschlossen und damit sofort registrierungspflichtig bei der Stiftung EAR zu werden, ebenso wie behördliche Sanktionen oder Abmahnungen zu minimieren. Die 1-jährige Übergangsfrist erlaubt es Ihnen bei bereits bestehender Registrierung, unter bestimmten Voraussetzungen, sich im Laufe des Jahres 2021 mit Ihren Batterien bei der Stiftung EAR neu zu registrieren.
Sollten Sie noch nicht registriert sein, jedoch Batterien herstellen oder erstmalig nach Deutschland einführen, so hilft take-e-way Ihnen gerne auch bei der Registrierung Ihrer Geräte-, Industrie- oder Fahrzeugbatterien.
Für Ihre Fragen zum Batteriegesetz steht Ihnen das take-e-way Beratungsteam gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.