8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

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EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

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UN38 und Versand von Lithiumbatterien: Zusammenfassung der Prüfergebnisse zwingend für die Transporterlaubnis gefordert

Mit der Neufassung der UN38 wird seit 01.01.2020 die Zusammenfassung der Prüfergebnisse zwingend für die Transporterlaubnis gefordert. Die trade-e-bility GmbH kann Ihnen beim Erstellen der Zusammenfassung der Prüfergebnisse behilflich sein.

Die UN38 ist eine internationale Norm, welche den Transport von Batterien als Gefahrengut regelt.

Die dabei beschriebenen Vorkehrungen umfassen den Transport per Luft, Land (Straße und Schienen) und See.

Mit der Neufassung der UN38 wird seit 01.01.2020 die Zusammenfassung der Prüfergebnisse zwingend für die Transporterlaubnis gefordert. Diese beinhaltet z.B. die Angaben zu der Masse, des Lithiumgehalts oder die Modellnummer der Batterie.

In Deutschland wird auf diese Norm unter anderem im §3 des GGVSEB verwiesen (auf indirektem Wege) und ist damit auch hier gesetzlich gefordert.

Der Prüfumfang dieser Norm umfasst alle für den Transport relevanten Eigenschaften einer Batterie z.B. einen Test für die Dichtheit der Batterie, thermische Stabilität, Zerquetschen usw.

Diese Tests sind insofern wichtig, dass Unfälle beim Transport vermieden werden können und somit keine Personen zu Schaden kommen.

Die trade-e-bility GmbH kann Ihnen beim Erstellen der Zusammenfassung der Prüfergebnisse behilflich sein. Die Grundlage hierfür ist eine entsprechende Prüfung, welche wir ebenfalls für sie beauftragen können. Trade-e-bility steht Ihnen für Ihre Fragen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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