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Urteil bestätigt ElektroG Rücknahmepflicht

Die Deutsche Umwelthilfe hatte festgestellt, dass ein Discounter seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachkam und daraufhin geklagt.

Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) berichtet, hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden, dass ein namhafter Discounter verpflichtet ist, ausgediente Elektrokleingeräte unentgeltlich zurückzunehmen (AZ 9 U 1090/24). Die DUH hatte zuvor festgestellt, dass der Discounter dieser gesetzlichen Pflicht nicht nachkam und daraufhin geklagt. Der Discounter argumentierte vor Gericht, die Rücknahmepflicht für den Lebensmittelhandel sei verfassungswidrig, scheiterte jedoch mit diesem Vorstoß. Das Gericht betonte, dass die gesetzliche Rücknahmepflicht durch europäisches Recht gedeckt ist und kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes vorliegt. Eine Revision wurde nicht zugelassen; der Discounter kann jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Konsequenzen für Händler:

  • Verpflichtung zur Rücknahme: Händler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, müssen ausgediente Elektrokleingeräte unentgeltlich zurücknehmen.​
     
  • Rechtliche Schritte bei Verstößen: Unternehmen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, riskieren rechtliche Schritte und mögliche Sanktionen durch Umweltorganisationen oder Behörden.​

Händler sollten ihre gesetzlichen Pflichten ernst nehmen und entsprechende Rücknahmesysteme implementieren, um rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.

Das Beratungs-Team von take-e-way steht für Ihre Fragen gerne unter 040/750687-0 oder consulting@take-e-way.de zur Verfügung.

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