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EU Verantwortliche Person für GPSR

Bereits seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung in der EU ohne eine verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Nach der Produktsicherheitsverordnung, gültig ab 13.12.2024, ist ebenfalls eine Verantwortliche Person anzugeben.

Amazon hat seine Kunden darüber informiert, dass im Zuge der neuen Bestimmungen für die meisten Non-Food-Verbraucherprodukte, die am 13.12.2024 durch die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) in Kraft treten, auch eine verantwortliche Person in der EU ernannt werden muss (trade-e-bility berichtete, dass Amazon die Erfüllung der GPSR fordert).

Bereits seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung in der EU ohne eine verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Produkte mit CE-Kennzeichnung müssen mit den Kontaktdaten der verantwortlichen Person versehen sein. Nach der Produktsicherheitsverordnung ist ebenfalls eine verantwortliche Person anzugeben.

Die verantwortliche Person fungiert als Bindeglied zwischen Händler bzw. Hersteller und den Marktüberwachungsbehörden. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Bereithaltung der EU-Konformitätserklärung und der technischen Unterlagen für die nationalen Überwachungsbehörden über einen Zeitraum von 10 Jahren nach Inverkehrbringen des Produktes, die Aushändigung aller erforderlichen Informationen und Unterlagen zum Nachweis der Konformität eines Produktes sowie die Kooperation mit nationalen Behörden bei allen notwendigen Maßnahmen.

Hier finden Sie unseren EU Verantwortliche Person Rundum-Sorglos-Service.

Die Produktsicherheitsverordnung verlangt zudem eine Risikoanalyse, die für fast jedes Produkt verpflichtend ist. Eine Risikoanalyse können Sie schnell und unverbindlich über die trade-e-bility Fast Lane anfragen.

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Das Beratungsteam von trade-e-bility berät Sie gerne unter 040/750687-300 oder beratung@trade-e-bility.de über Lösungen, mit denen Sie Ihren Verkaufserfolg im Bereich Produktsicherheitsverordnung absichern können.

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