Die bisherige Verordnung für Energiesparlampen oder Kompaktleuchtstofflichtquellen, wie diese nun genannt werden, wird zum 01.09.2021 aufgehoben. Die neuen Zielvorgaben für die Lichtausbeute (lm/W) sind so niedrig, dass die meisten Energiesparlampen vom Markt genommen werden müssen. Zudem gelten ab demselben Zeitpunkt neue Energieeffizienzangaben für Lichtquellen.
Betroffene Wirtschaftakteure wie Hersteller, Importeure oder Fulfilmentdienstleister sollten die Änderungen der Gesetzgebung für energierelevante Produkte, kurz ERP, beachten und stätestens jetzt Entscheidungen für ggf. noch vorhandene Lagerbestände treffen. Die trade-e-bility GmbH berät sie bei Fragen der Inverkehrbringung von Leuchten und Lichtquellen und im Umgang mit vorhandenen Beständen.
Die Berater von trade-e-bility stehen Ihnen gerne unter 040/75068730-0 oder beratung@trade-e-bility.de zur Verfügung.