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Verlage und Buchhandlungen müssen LUCID registrieren

Alle Verlage und Buchhandlungen, die verpackte Ware an Endkunden verschicken, müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Neu ist auch, dass Zwischenhändler oder Verlagsauslieferungen bei ihren Kunden die Registrierung abfragen müssen, andernfalls könnten ab dem 01.07.2022 weder Bücher noch andere Waren rechtskonform verschickt werden.

take-e-way berichtete bereits, dass jedes Einzelhandelsgeschäft Verpackungen registrieren muss.

buchreport.de informiert nun, dass sich auch Verlage und Buchhandlungen, die verpackte Ware an Endkunden verschicken, im Verpackungsregister LUCID registrieren müssen. Bisher galt das nur für die Hersteller von Verpackungen, seit Juli z.B. aber auch für Buchhandlungen mit Online-Shops und für Verlage. Ohne Registrierung drohen Bußgelder oder ein Betriebsverbot. Zwischenhändler oder Verlagsauslieferungen müssen bei ihren Kunden die Registrierung abfragen, da andernfalls seit dem 01.07.2022 weder Bücher noch andere Waren verschickt werden dürfen.

Das Beratungsteam von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zum Verpackungsgesetz zur Verfügung.

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