Sichern Sie sich Ihr Jahresabo für nur 29,90 €!

Bleiben Sie mit unseren Online-Kursen stets auf dem neuesten Stand zu brandaktuellen Themen rund um EPR und Product Compliance, erweitern Sie Ihr Wissen kontinuierlich und minimieren Sie Risiken in der attraktiven Jahresflatrate.

×
Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

×

VerpackG: Onlinehändler müssen sich auf stärkere Kontrollen einstellen

Bis zum 1. Juli 2022 müssen sich alle Händler, die gewerbsmäßig in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID registrieren – unabhängig von den jeweiligen Verpackungsarten. Vertreiben sie ihre verpackten Waren auf elektronischen Marktplätzen, müssen sich die Händler künftig auf vermehrte Kontrollen einstellen.

Die Novelle des Verpackungsgesetzes zum 01.07.2022 nimmt Onlinehändler stärker in die Pflicht. Schon jetzt müssen diese verpackungsrechtliche Pflichten erfüllen, wenn sie mit ihren Waren Versand-, Verkaufs- oder Umverpackungen in Verkehr bringen. Konkret müssen sich die Händler im Verpackungsregister LUCID registrieren und die Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen. Bei Verstößen gilt ein automatisches Vertriebsverbot. Hinzu kommt nun eine erweiterte Registrierungspflicht: Bis zum 1. Juli 2022 müssen sich alle Händler, die gewerbsmäßig in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID registrieren – unabhängig von den jeweiligen Verpackungsarten. Daraus ergibt sich direkter Handlungsbedarf für die Händler.

Das ist aber nicht die einzige Änderung: Vertreiben sie ihre verpackten Waren auf elektronischen Marktplätzen, müssen sich die Händler künftig auf vermehrte Kontrollen einstellen. Die Marktplätze haben eigene direkte Prüfpflichten und müssen kontrollieren, dass ihre Onlinehändler die verpackungsrechtlichen Pflichten erfüllen. Auch Fulfillment-Dienstleister müssen ab Juli 2022 sicherstellen, dass sich ihre Auftraggeber rechtskonform verhalten. Für Kunden, die gegen das Verpackungsgesetz verstoßen, dürfen sie ihre Leistungen künftig nicht mehr anbieten.

Das Beratungsteam von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zum Verpackungsgesetz zur Verfügung.

Hier finden Sie nützliche EPR-Dienstleistungen für Ihren Verkauf über Amazon & Co.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×