8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Gewerbliche Verpackungen in Luxemburg

Die Registrierungspflicht gilt nun auch für Hersteller von gewerblichen Verpackungen. Als gewerbliche Verpackungen gelten alle Arten von Verpackungen, die von gewerblichen Endverbrauchern entsorgt werden.

Unternehmen, die Haushaltsverpackungen auf dem luxemburgischen Markt in Verkehr bringen, sind schon seit langem verpflichtet, sich in Luxemburg als Hersteller registrieren zu lassen. Nun gilt diese Pflicht auch für Hersteller von gewerblichen Verpackungen. Wenn Sie gewerbliche Verpackungen auf den Markt bringen, wird dieser Artikel für Sie von besonderem Interesse sein. 

Neue Verpflichtung betrifft gewerbliche Verpackungen (B2B) 

Gewerbliche Verpackungen fallen ab dem Jahr 2024 in den Geltungsbereich des Verpackungsgesetzes. Das heißt, Hersteller von gewerblichen Verpackungen müssen sich im Laufe des Jahres als solche registrieren lassen und sich einem Rücknahmesystem in Luxemburg anschließen. Bisher wurden die zu entrichtenden vorgezogenen Entsorgungsgebühren noch nicht veröffentlicht. Erste Mengen werden im Zuge der Registrierung für das Jahr 2024 gemeldet. 

Was gilt als gewerbliche Verpackung? 

Als gewerbliche Verpackungen gelten alle Arten von Verpackungen, die von gewerblichen Endverbrauchern entsorgt werden. Wenn Sie beispielsweise Produkte an einen Supermarkt verkaufen, werden die Verpackungen vom Supermarkt der Verwertung zugeführt und fallen somit in den Geltungsbereich des Verpackungsgesetzes. Als Zulieferer des Supermarkts müssen Sie sich als Hersteller von Verpackungen registrieren lassen und diese Mengen melden. 

Soweit bisher bekannt, erfolgt die Meldung auf Grundlage des Gewichts der Materialien und folgende Materialien fallen in den Geltungsbereich: 

  • Metall 
  • Pappe 
  • Kunststoffe 
  • Holz  

Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich hierbei um vorläufige Informationen handelt und abschließende Anpassungen, speziell in Hinblick auf Preise und Kategorien, erwartet werden können. 

Wenn Sie sich als Hersteller von gewerblichen oder Haushaltsverpackungen in Luxemburg registrieren lassen möchten und auch zukünftig Ihren rechtskonformen Verkauf in Luxemburg sicherstellen möchten, unterstützt take-e-way Sie gerne.   

Sollten Sie eine Registrierung in Luxemburg als Hersteller von WEEE, Batterien oder Verpackungen wünschen oder Fragen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) haben, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für weitere Informationen zur Kennzeichnungspflicht von Produkten oder Verpackungen steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/750687-300 gerne zur Verfügung.

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Für Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

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