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Verpackungen in Spanien: Update

Es ist zwingend erforderlich, schnellstmöglich zu handeln und sich für die Rücknahme seiner zukünftig in Verkehr gebrachten Industrie- und Gewerbeverpackungen zu registrieren.

Diese Information ist für Sie besonders interessant, wenn Sie Haushalts- und/oder Industrie- und/oder gewerbliche Verpackungen in Spanien in Verkehr bringen. Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes über Verpackungsabfälle, Real Decreto 1055/2022, am 29.12.2022 hat einige bedeutende Entwicklungen auf dem spanischen Markt ausgelöst. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Details: 

Neue Rücknahmesysteme in Spanien 

Nach dem Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung für Verpackungsabfälle in Spanien scheint sich die Dynamik des Marktes zu verändern, da viele neue Rücknahmesysteme in nächster Zeit auf dem Markt Fuß fassen werden. Viele der bestehenden Rücknahmesysteme, die bereits im Bereich der Elektrogeräte und Batterien tätig sind, streben ebenfalls eine Autorisierung für Verpackungsabfälle an.  

Der Markt der Verpackungsrücknahme ist kein Monopol mehr 

Bislang wurden die Verpackungsabfälle lediglich von einem einzigen Akteur (Ecoembes) verwaltet und kontrolliert. Die neuesten Entwicklungen, die durch die Änderung der Gesetzgebung ausgelöst wurden, haben jedoch dazu geführt, dass Ecoembes‘ de facto Monopol gebrochen wurde und weitere Akteure hinzugekommen sind. Dies wird in naher Zukunft einen gesünderen Wettbewerb und bessere Dienstleistungen ermöglichen. take-e-way arbeitet demnach von nun an auch in Spanien mit mehreren Verpackungsrücknahmesystemen zusammen, so dass wir Ihnen den am besten geeigneten Dienstleister für Ihre speziellen Bedürfnisse anbieten können.  

Registrierungspflicht für industrielle und gewerbliche Verpackungen 

Eine weitere erhebliche Änderung ist die Pflicht zur Registrierung von industriellen und gewerblichen Verpackungen, die am 01.01.2025 in Kraft tritt. Entsprechende Maßnahmen werden nun von den bestehenden und künftigen Rücknahmesystemen erwartet, um neue Verpackungskategorien in ihr Portfolio aufzunehmen. Obwohl die Gesetzgebung bereits seit dem 29.12.2022 in Kraft ist, tritt die Pflicht zur Registrierung von Industrie- und Gewerbeverpackungen erst zu Beginn des Jahres 2025 ein. Daher ist es zwingend erforderlich, schnellstmöglich zu handeln und sich für die Rücknahme seiner zukünftig in Verkehr gebrachten Industrie- und Gewerbeverpackungen zu registrieren. Wenn auch Sie industrielle und gewerbliche Verpackungen auf den spanischen Markt bringen, unterstützt Sie take-e-way gerne bei allen erforderlichen Maßnahmen. 

Ablauf zur Einhaltung der Verpackungsabfallverordnung 

  • Alle ausländischen Hersteller sind verpflichtet einen Bevollmächtigten in Spanien zu benennen und sich einem Rücknahmesystem anzuschließen 
  • EPR-Registrierung der Verpackungsabfälle bei den Behörden 
  • Korrekte und monatliche Mengenmeldung des Verpackungsmaterials über den jeweiligen Bevollmächtigten 

take-e-way ist bei jedem Schritt des Prozesses für Sie da. 

Sollten Sie eine Registrierung in Spanien als Hersteller von WEEE, Batterien oder Verpackungen wünschen oder Fragen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) haben, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für weitere Informationen zur Kennzeichnungspflicht von Produkten oder Verpackungen steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/750687-300 gerne zur Verfügung.

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Für Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

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