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Verpackungsgesetz Abmahnung privater Verkäufer

Die Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die Erstattung der durch den Testkauf entstandenen Kosten sowie die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten.

Anwalt.de berichtet über einen aktuellen Fall eines Abgemahnten, der bei eBay als "privater Verkäufer" angemeldet ist, jedoch aufgrund seiner hohen Anzahl an Bewertungen vom Anwalt der Gegenseite als gewerblicher Anbieter eingestuft wird. Somit ist er verpflichtet, eine Registrierung gemäß § 9 I Verpackungsgesetz (VerpackG) vorzunehmen, was der Verkäufer allerdings unterlassen hat. Damit kommt es zum Verstoß gegen § 9 V VerpackG und gegen das Wettbewerbsrecht, der im Rahmen eines Testkaufs festgestellt wurde.

Die Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die Erstattung der durch den Testkauf entstandenen Kosten sowie die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten.

take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zu WEEE, Elektrogesetz, Batteriegesetz, Verpackungsgesetz und zur EPR zur Verfügung und hilft bei der Registrierung/Lizenzierung.

Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.

Für Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

Hier finden Sie nützliche EPR-Dienstleistungen für Ihren Verkauf über Amazon & Co.

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
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Tel.: 040/750687-0

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Christoph Brellinger
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Christoph Brellinger
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