Wie ixtenso.de am 04.11.2021 berichtete, hat die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister auf ihrer Webseite fünf neue VerpackG Checklisten veröffentlicht. Die Checklisten sind nach verschiedenen Fragestellungen und Zielgruppen differenziert und umfassen (unter anderem) folgende Themen:
- Sind Sie verpflichtet? Mit dieser Liste können Sie klären, ob für Sie Pflichten aus dem Verpackungsgesetz bestehen.
- Was müssen Sie vor der Registrierung wissen? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu allem, was Sie vor der Registrierung wissen sollten, auf einen Blick.
- Wie geht es nach der Registrierung weiter? Hier erfahren Sie, was Sie nach der Registrierung als nächstes tun müssen und welche weiteren Pflichten es gibt.
- Bevollmächtigung für ausländische Unternehmen. Als ausländischer Onlinehändler, Importeur oder als Unternehmen, das aus dem Ausland verpackte Waren nach Deutschland liefert, gilt das Verpackungsgesetz für Sie. Zur Erfüllung Ihrer Pflichten können Sie einen Bevollmächtigten beauftragen. In dieser Checkliste erfahren Sie mehr dazu.
Sie möchten keine Checklisten studieren und sich bei der Erfüllung Ihrer Pflichten gemäß Verpackungsgsetz professionell unterstützen lassen? Die Berater von take-e-way stehen Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zur Verfügung.