Seit dem 01.01.2023 gilt die neue österreichische Verpackungsverordnung. Für alle Lieferungen an Endnutzer ist als ausländischer Inverkehrbringer ohne Sitz in Österreich ein bevollmächtigter Vertreter obligatorisch zu bestellen. Für Lieferungen an Händler in Österreich können vorlizenzierte Importe mit einem bevollmächtigten Vertreter mit Sitz in Österreich erfolgen, allerdings nur für Unternehmen mit Sitz innerhalb der EU. Die Regelung gilt seit dem 01.01.2023. Vor diesem Hintergrund wurde im letzten Jahr die get-e-right Austria GmbH gegründet, um unseren Kunden auch weiterhin den rechtskonformen Verkauf zu gewährleisten.
Da die österreichischen Behörden nur für das jeweils abgelaufene Quartal offizielle Registrierungsfreigaben erteilen, konnte erst in diesem Monat die 1000-Hersteller-Schwelle erfolgreich überschritten werden. Mit Erreichen dieser stolzen Marke zählt die get-e-right Austria GmbH zu einem der bedeutendsten bevollmächtigten Vertreter der österreichischen Abfallwirtschaft.
Ohne einen entsprechend registrierten, bevollmächtigten Vertreter können Sie keine Meldung für 2024 abgeben. Bitte beachten Sie, dass dies zur Folge hat, dass die Waren, die Sie an Ihre österreichischen Abnehmer liefern, nicht entpflichtet sind. Sollte zusätzlich Nachlizenzierungsbedarf für 2023 bestehen, können Sie sich noch in diesem Quartal vertrauensvoll an unser Beratungsteam wenden.
Für mehr Infos zum Thema und die passende Bevollmächtigten Lösung der get-e-right Austria GmbH (Wien) klicken Sie hier:
Bevollmächtigter für Verpackungen in Österreich
Unser Beratungsteam steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.