8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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1000 Verpackungshersteller ohne Sitz in Österreich

Seit dem 01.01.2023 gilt die neue österreichische Verpackungsverordnung. Ohne einen registrierten, bevollmächtigten Vertreter können Sie keine Meldung für 2024 abgeben. Bitte beachten Sie, dass dies zur Folge hat, dass die Waren, die Sie an Ihre österreichischen Abnehmer liefern, nicht entpflichtet sind.

Seit dem 01.01.2023 gilt die neue österreichische Verpackungsverordnung. Für alle Lieferungen an Endnutzer ist als ausländischer Inverkehrbringer ohne Sitz in Österreich ein bevollmächtigter Vertreter obligatorisch zu bestellen. Für Lieferungen an Händler in Österreich können vorlizenzierte Importe mit einem bevollmächtigten Vertreter mit Sitz in Österreich erfolgen, allerdings nur für Unternehmen mit Sitz innerhalb der EU. Die Regelung gilt seit dem 01.01.2023. Vor diesem Hintergrund wurde im letzten Jahr die get-e-right Austria GmbH gegründet, um unseren Kunden auch weiterhin den rechtskonformen Verkauf zu gewährleisten.

Da die österreichischen Behörden nur für das jeweils abgelaufene Quartal offizielle Registrierungsfreigaben erteilen, konnte erst in diesem Monat die 1000-Hersteller-Schwelle erfolgreich überschritten werden. Mit Erreichen dieser stolzen Marke zählt die get-e-right Austria GmbH zu einem der bedeutendsten bevollmächtigten Vertreter der österreichischen Abfallwirtschaft.

Ohne einen entsprechend registrierten, bevollmächtigten Vertreter können Sie keine Meldung für 2024 abgeben. Bitte beachten Sie, dass dies zur Folge hat, dass die Waren, die Sie an Ihre österreichischen Abnehmer liefern, nicht entpflichtet sind. Sollte zusätzlich Nachlizenzierungsbedarf für 2023 bestehen, können Sie sich noch in diesem Quartal vertrauensvoll an unser Beratungsteam wenden.

Für mehr Infos zum Thema und die passende Bevollmächtigten Lösung der get-e-right Austria GmbH (Wien) klicken Sie hier:

Bevollmächtigter für Verpackungen in Österreich

Unser Beratungsteam steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Jetzt get-e-right Austria kontaktieren!

Sebastian Siebert
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