Neben europäischen Ländern wie Italien und Frankreich haben auch Länder des Balkans spezielle Vorschriften für Verpackungen, um die getrennte Sammlung für die Bürger zu erleichtern. Obwohl Serbien, Bosnien und Herzegowina keine Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, orientieren sie sich jedoch an den europäischen Richtlinien.
In Serbien müssen die verwendeten Verpackungsmaterialien identifiziert und gekennzeichnet werden um Sammlung, Wiederverwendung, Recycling, Kompostierung, biologischen Abbau und Nutzung für Energiezwecke zu erleichtern. Das serbische Ministerium schreibt die Art der Nummerierung, Abkürzungen und Symbole vor, auf denen das System zur Identifizierung und Kennzeichnung von Verpackungsmaterialien basiert. Zusätzlich müssen die Verpackungen mit Recycling- und Wiederverwendungs-Symbolen gekennzeichnet werden. Bei der Nichteinhaltung der Kennzeichnungsvorschriften sieht das serbische Verpackungsgesetz eine Geldstrafe in Höhe von 500.000 Dinar (etwa 1.500 Euro) bis 1.000.000 Dinar (etwa 3.000 Euro) vor.
Im Gegensatz zu Serbien, das seit 2009 das Verpackungsgesetz hat, veröffentlichte Bosnien und Herzegowina erst am 14.04.2023 seine Verpackungsverordnung. Dort gibt es eine verpflichtende Kennzeichnung zur Identifizierung des Verpackungsmaterials. Die Identifikationsnummer und/oder der Text müssen innerhalb oder unter dem Recyclingsymbol enthalten sein.
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