Zwar müssen für die 2024 gemeldeten Mengen keine vorgezogenen Entsorgungsgebühren entrichtet werden, jedoch geht diese Meldung über eine Planmengenangabe hinaus. Es handelt sich bei den zu meldenden Mengen um die tatsächlich auf dem dänischen Markt in Verkehr gebrachten Verpackungen, obwohl die Verordnung erst im Sommer in Kraft tritt.
Sind Sie registrierungspflichtig?
Bitte beachten Sie: Unternehmen, welche Verpackungen oder verpackte Produkte als erstes nach Dänemark einführen und auf dem dänischen Markt zum Verkauf bereitstellen (z.B. Importeure, Händler), tragen die Herstellerverantwortung. Diese Verpflichtung kann nicht auf andere Unternehmen übertragen werden. Ein ausländischer Hersteller unterliegt der Herstellerverantwortung in Dänemark, wenn dieser zum Beispiel über einen Webshop verpackte Waren an einen dänischen Endverbraucher verkauft.
Wenn ein dänisches Unternehmen die von einem ausländischen Unternehmen erhaltenen Transportverpackungen entsorgt, wird das dänische Unternehmen zum Endverbraucher der Verpackungen, so dass das ausländische Unternehmen ebenfalls der Herstellerverantwortung unterliegt. Außerdem fallen sämtliche Verpackungsmaterialien, unabhängig davon, ob sie im Haushalt oder Gewerbe entsorgt werden, in den Anwendungsbereich. Ab 2025 muss bei der Meldung zusätzlich berücksichtigt werden, ob es sich um wiederverwendbare Materialien handelt.
Das take-e-way Beratungs-Team steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung und hilft, wenn Sie eine Verpackungsregistrierung in Dänemark benötigen: 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de.