Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) betreibt seit 15 Monaten das Verpackungsregister LUCID als Behörde. Die ZSVR analysiert die von den Herstellern übermittelten Informationen und stellt durch ihre Prüfungen Auffälligkeiten fest. Das entspricht ihrem gesetzlichen Auftrag. Neben den laufenden Informationen der ZSVR an die Landesvollzugsbehörden bei Anhaltspunkten für ordnungswidriges Verhalten tritt nun ein weiteres Instrument: Die ZSVR veröffentlicht ab sofort Fallberichte. Mit diesen werden die Sachverhalte zu Verstößen gegen das Verpackungsgesetz transparent dargelegt. Die mit den Berichten veröffentlichten Fälle liegen den Landesvollzugsbehörden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Webseite der ZSVR bereits vor. Dieses Instrument soll den Herstellern helfen, eigenes rechtswidriges Verhalten schneller zu identifizieren und abzustellen.
Nach § 26 VerpackG muss die ZSVR Informationen über konkrete Anhaltspunkte für Ordnungswidrigkeiten zusammen mit den Beweismaterialien an die Landesvollzugsbehörden übergeben. Diese sind dann im nächsten Schritt für das Bußgeldverfahren zuständig. Wer die Pflichten nicht einhält, muss mit entsprechenden Folgen rechnen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/neuigkeiten-presse/aktuelles/detail-ansicht-newseintraege/news/zentrale-stelle-verpackungsregister-zsvr-veroeffentlicht-fallberichte-zu-eigenen-ermittlungen/
Das take-e-way-Team hilft Ihnen unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de, sofern Sie befürchten, nicht oder nicht korrekt mit Ihren Verpackungen bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister angemeldet zu sein.