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Vertriebsverbot durch VerpackG droht

Unternehmen, die ihre Verpackungsmengen nicht bis zum 31.12.2024 im LUCID Verpackungsregister melden und keinen Systembeteiligungsvertrag für 2025 abschließen, unterliegen einem sofortigen Vertriebsverbot.

Dies berichtet die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) auf ihrer Webseite. Das bedeutet, dass sie ihre Waren nicht mehr rechtmäßig in Verkehr bringen dürfen.

Neben dem Vertriebsverbot drohen empfindliche Bußgelder und ein Eintrag ins Gewerbezentralregister, was langfristig den Ruf und die Geschäftstätigkeit gefährdet. Die ZSVR überwacht die Einhaltung und leitet Verstöße an die Vollzugsbehörden weiter. Aktuell fehlen jedoch noch über 70 % der erforderlichen Bestätigungen der Hersteller, was die Dringlichkeit unterstreicht.

Betroffene Unternehmen riskieren damit nicht nur ihre Geschäftsgrundlage, sondern tragen zur Verzögerung zentraler Recycling- und Umweltziele bei. Die Einhaltung der Frist ist daher unverzichtbar, um gesetzeskonform zu handeln und den reibungslosen Vertrieb von Waren sicherzustellen, so die ZSVR.

Für Fragen zum Verpackungsgesetz bzw. der Registrierung / Lizenzierung von Verpackungen steht Ihnen das Beratungs-Team von take-e-way gerne unter beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0 zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

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