Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine Stellungnahme zur geplanten Überarbeitung der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie, RoHS = Restriction of Hazardous Substances) veröffentlicht.
Durch den Ausschluss bestimmter Schadstoffe aus Elektro- und Elektronikgeräten (E&E-Geräten) sinkt der Gehalt an gefährlichen Stoffen in den entstehenden Produktabfällen, was deren Aufbereitung und Rückführung in den Stoffkreislauf erleichtert und der Ressourcenschonung dient. Gleichzeitig führt der Ausschluss bestimmter Schadstoffe aus E&E-Geräten dazu, dass die Umwelteinträge dieser Stoffe über den gesamten Lebensweg abnehmen und die Belastung der Umwelt, betroffenen Arbeitnehmer sowie der Verbraucher sinkt.
Hier konnten Sie die komplette Stellungnahme des Umweltbundesamtes zur "Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten" (RoHS-RL) lesen:
www.umweltdaten.de/abfallwirtschaft/elektrog/stellungnahme_zur_rohs_revision.pdf