Wie anwalt.de berichtet, erstreckt sich die Marktüberwachung (Beispiel Produktsicherheitsgesetz) auf den stationären Handel (Offline-Handel) sowie auf den Online-Handel und umfasst die Inspektion von Waren in Geschäften, Supermärkten und anderen physischen Verkaufsstellen, zum Beispiel durch Stichproben oder Hinweise auf mangelhafte oder gefährliche Produkte. So kann die Marktüberwachung ihre Prüfung anhand von Produktbeschreibungen, Kennzeichnungen, Zertifikaten, Online-Bewertungen oder Kundenbeschwerden vornehmen.
Im Fokus können dabei laut anwalt.de die Erfüllung folgender Anforderungen sein:
- Elektrogesetz (WEEE) und Batteriegesetz
- REACH
- Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
- Energieverbrauchsrelevante Produkte
- Funkanlagen (z.B. Mobiltelefone)
- Tabakerzeugnisse (z.B. E-Zigaretten)
- Produktkennzeichnung
- Verpackungskennzeichnung
Gemäß unseren eigenen Erfahrungen ist diese Liste allerdings nicht erschöpfend. Es lassen sich zwar Schwerpunkte finden, jedoch ist keine Gesetzgebung hier auszuschließen. Die Marktüberwachungsbehörde kann Sie zur Prüfung der Produkte auffordern, technische Unterlagen, Zertifikate, Konformitätserklärungen oder das Produkt selbst bereitzustellen. Liegt ein Verstoß vor, weist die Behörde hierauf hin und ordnet Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften an. Vorab erhalten Unternehmen einen Anhörungsbogen. Dieser ist die Grundlage für den Erlass eines Verwaltungsaktes. Die Marktüberwachungsbehörde kann auch Sanktionen bzw. Geldstrafen verhängen oder weitere rechtliche Schritte einleiten, um die Einhaltung der Vorschriften zu bewirken. Dies kann weitreichende Konsequenzen für Ihr Unternehmen haben. Daher sollten Sie Schreiben der Marktüberwachungsbehörde ernst nehmen und zeitnah richtig reagieren.
Hier kann Ihnen trade-e-bility gerne helfen. Für Ihre Fragen und Probleme mit der Marktüberwachung rufen Sie uns gerne unter 040/750687-300 an oder schreiben Sie an beratung@trade-e-bility.de