8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

×
Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

×

Vorsicht bei Schreiben von der Marktüberwachung

Wenn Sie ein Anhörungsschreiben einer Marktüberwachungsbehörde erhalten haben, können ernstzunehmende rechtlichen Konsequenzen auf Ihr Unternehmen zukommen.

Wie anwalt.de berichtet, erstreckt sich die Marktüberwachung (Beispiel Produktsicherheitsgesetz) auf den stationären Handel (Offline-Handel) sowie auf den Online-Handel und umfasst die Inspektion von Waren in Geschäften, Supermärkten und anderen physischen Verkaufsstellen, zum Beispiel durch Stichproben oder Hinweise auf mangelhafte oder gefährliche Produkte. So kann die Marktüberwachung ihre Prüfung anhand von Produktbeschreibungen, Kennzeichnungen, Zertifikaten, Online-Bewertungen oder Kundenbeschwerden vornehmen.

Im Fokus können dabei laut anwalt.de die Erfüllung folgender Anforderungen sein:

  • Elektrogesetz (WEEE) und Batteriegesetz
  • REACH
  • Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
  • Energieverbrauchsrelevante Produkte
  • Funkanlagen (z.B. Mobiltelefone)
  • Tabakerzeugnisse (z.B. E-Zigaretten)
  • Produktkennzeichnung
  • Verpackungskennzeichnung

Gemäß unseren eigenen Erfahrungen ist diese Liste allerdings nicht erschöpfend. Es lassen sich zwar Schwerpunkte finden, jedoch ist keine Gesetzgebung hier auszuschließen. Die Marktüberwachungsbehörde kann Sie zur Prüfung der Produkte auffordern, technische Unterlagen, Zertifikate, Konformitätserklärungen oder das Produkt selbst bereitzustellen. Liegt ein Verstoß vor, weist die Behörde hierauf hin und ordnet Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften an. Vorab erhalten Unternehmen einen Anhörungsbogen. Dieser ist die Grundlage für den Erlass eines Verwaltungsaktes. Die Marktüberwachungsbehörde kann auch Sanktionen bzw. Geldstrafen verhängen oder weitere rechtliche Schritte einleiten, um die Einhaltung der Vorschriften zu bewirken. Dies kann weitreichende Konsequenzen für Ihr Unternehmen haben. Daher sollten Sie Schreiben der Marktüberwachungsbehörde ernst nehmen und zeitnah richtig reagieren.

Hier kann Ihnen trade-e-bility gerne helfen. Für Ihre Fragen und Probleme mit der Marktüberwachung rufen Sie uns gerne unter 040/750687-300 an oder schreiben Sie an beratung@trade-e-bility.de

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

Lösungen & Kontakt
×