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EAR Registrierung für Wärmepumpen

Wärmepumpen fallen als „Wärmeüberträger, die in privaten Haushalten genutzt werden können“ in den Anwendungsbereich des ElektroG. Vertriebsverbote, Abschöpfung von Gewinnen und Büßgelder über 100.000 Euro können die Konsequenzen des unregistrierten Verkaufs sein.

Wie take-e-way aus beteiligten Kreisen erfahren hat, werden Händler und Hersteller von Wärmepumpen aktuell verstärkt dazu aufgefordert, ihre Geräte bei der Stiftung EAR zu registrieren. Bis vor kurzem hatte sich die allgemeine Einschätzung etabliert, Wärmepumpen wären nicht im Anwendungsbereich des ElektroG. Hierzu wurde seitens der Hersteller häufig damit argumentiert, die Geräte seinen fest verbaut und damit nicht WEEE zu registrieren.

Hier lohnt ein Blick auf die Gerätezuordnung auf der Webseite der Stiftung EAR. Wer dort den Begriff „Wärmepumpe“ eingibt, erhält das Ergebnis, dass Wärmepumpen als „Wärmeüberträger, die in privaten Haushalten genutzt werden können“ in den Anwendungsbereich fallen.

Hersteller und Händler von Wärmepumpen, die ihre Geräte noch nicht bei der Stiftung EAR registriert haben, sollten schnellstmöglich handeln, denn neben Vertriebsverboten oder der Abschöpfung von aus dem illegalen Verkauf entstandenen Gewinnen kann das ElektroG Bußgeld 100.000 Euro übersteigen.

Das take-e-way Beratungs-Team hilft bei der Registrierung und steht für Ihre Fragen gerne unter 040/750687-0 oder consulting@take-e-way.de zur Verfügung.

Das Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, jederzeit auf dem aktuellen Wissensstand zu sein. Hierfür empfiehlt sich der Product Compliance Workshop vom 6. bis 8. Mai 2025 in Frankfurt am Main. Jetzt schnell bis 31.03.2025 buchen und 20 % Early Bird Rabatt sichern! Das Programm und die Anmeldung finden Sie hier: https://academy.e-systems.eu/events/fcd2b2d0f6

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

consulting@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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Leiter Marketing & Kommunikation

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