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Wann sind RFID-Blockerkarten im Anwendungsbereich des ElektroG?

Ob es sich bei den Blockerkarten um Elektrogeräte im Sinne des ElektroG handelt, hängt von ihrem inneren Aufbau ab. Blockerkarten mit Chip oder Antenne sind Elektrogeräte und unterfallen der Kategorie 6. Dagegen fallen RFID-Blockerkarten, die weder einen Chip noch eine Antenne enthalten, sondern nur eine Metallfolie zum Abschirmen eines elektromagnetischen Feldes, nicht unter das ElektroG.

RFID-Schutzkarten (RFID-Blocker, Blockerkarten) haben in der Regel die Größe einer Kreditkarte und sollen (z.B. mitgeführt in der Geldbörse) das unberechtigte Auslesen von Kredit- und Girokarten sowie Ausweisdokumenten – welche mittlerweile meist über Near Field Communication (NFC) verfügen – verhindern.

Ob es sich bei den Blockerkarten um Elektrogeräte im Sinne des ElektroG handelt, hängt von ihrem inneren Aufbau ab. Bei RFID-Blockerkarten mit integriertem Chip handelt es sich um eine aktive Karte, welche sinnlose Signale an Lesegeräte sendet. Bei RFID-Blockerkarten mit integrierter Antenne handelt es sich um passive Karten, welche mithilfe der eingebauten Antenne Lesegeräte stören sollen. Beide Arten von Blockerkarten, also Karten mit Chip oder Antenne, sind Elektrogeräte und unterfallen der Kategorie 6.

Dagegen fallen RFID-Blockerkarten, die weder einen Chip noch eine Antenne enthalten, sondern nur eine Metallfolie zum Abschirmen eines elektromagnetischen Feldes, nicht unter das ElektroG, da sie keine Elektrogeräte darstellen.

Für Fragen zum Elektrogesetz stehen Ihnen die Berater der take-e-way GmbH gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

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