Wie der Europäische Rat berichtet, hat dieser am 04.03.2024 Änderungen der EU-Rechtsvorschriften über Elektro- und Elektronik-Altgeräte angenommen, die eine Reihe von Produkten wie Computer, Kühlschränke und Photovoltaikmodule einschließen.
Mit den Änderungen soll die WEEE-Richtlinie mit einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) aus dem Jahr 2022 in Einklang gebracht werden, aus dem deutlich wurde, dass die Richtlinie teilweise ungültig ist, infolge der ungerechtfertigten rückwirkenden Anwendung der erweiterten Herstellerverantwortung auf Abfälle aus Photovoltaikmodulen, die zwischen dem 13.08.2005 und dem 13.08.2012 in Verkehr gebracht wurden.
Mit den vorgenommenen Änderungen wird Folgendes klargestellt:
- Die Kosten für die Bewirtschaftung und Beseitigung von Abfällen aus Photovoltaikmodulen, die nach dem 13.08.2012 in Verkehr gebracht wurden, haben die Hersteller der Elektro- und Elektronikgeräte zu tragen.
- Die erweiterte Herstellerverantwortung für Elektro- und Elektronikgeräte, die 2018 in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen wurden, sollte für diejenigen Elektro- und Elektronikgeräte gelten, die nach diesem Datum in Verkehr gebracht wurden.
Mit der Abstimmung im Rat wird das Annahmeverfahren abgeschlossen. Die Textänderungen werden nun von den beiden gesetzgebenden Organen unterzeichnet. Anschließend werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann bis zu 18 Monate Zeit, die geänderte Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Ausgehend von der Tatsache, dass der EuGH entschieden hat, dass das Rückwirkungsgebot der Richtlinie rechtwidrig ist, muss aus Sicht von take-e-way wie folgt unterschieden werden:
- In einigen Ländern sind PV Module B2B Geräte. Bei diesen ändert sich nun die Sachlage erheblich, denn für historische PV-Module – und das sind nach neuer Lesart alle, die vor dem 13.08.2012 in Verkehr gebracht wurden – sind die Letztbesitzer selber verantwortlich für die Finanzierung der Entsorgung.
- In den Ländern, in denen PV Module Dual Use, also B2C sind, muss die Entsorgung der historischen PV-Module anteilsmäßig finanziert werden, und zwar durch alle am Markt tätigen Hersteller, also für Deutschland durch die Abholkoordination.
Dementsprechend ändert sich für Deutschland (und alle anderen Länder, in denen Photovoltaik als B2C eingestuft ist) nichts.
take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zu WEEE, Elektrogesetz, Batteriegesetz, Verpackungsgesetz / systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und zur EPR zur Verfügung und hilft bei der Registrierung/Lizenzierung.
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