Für Rucksäcke, Taschen und Schulranzen, die mit festverbauten Leuchtmitteln zur verbesserten Sichtbarkeit des Trägers ausgestattet sind, ist eine Registrierung mit der Geräteart „Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten“ erforderlich.
Mit Blick auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach (AN 11 K 09.00812), nach welchem von einem „erweiterten Haushaltsbereich“ auszugehen ist, wurde die bisherige Verwaltungspraxis der Stiftung EAR nun angepasst.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite unseres Partners IT-Recht-Kanzlei und auf der Webseite der Stiftung EAR.
Ihre Fragen dazu beantwortet Ihnen unsere Frau Patricia Piotrak sehr gern unter der Telefonnummer 040 / 21 90 10 - 65.
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