Änderung der Verwaltungspraxis für Beleuchtungskörper schon ab dem 01.02.2013
Sehr geehrte VERE e.V. Mitglieder, sehr geehrte take-e-way Kunden,
wie wir aus informierten Kreisen erfahren haben, passt die Stiftung EAR ab dem 01.02.2013 die Definitionen der Begriffe „Lampe“ und „Leuchte“ an die europäischen Ökodesign-Vorschriften an.
Damit fallen nun auch Leuchten mit fest verbundenen, nicht austauschbaren Lichtquellen wie zum Beispiel Weihnachts-Lichterketten, LED-Stripes oder entsprechend gebaute Taschenlampen unter die Registrierungspflicht des ElektroG.
Nach unseren Informationen wird es für diese Änderung der Verwaltungspraxis eine Übergangsfrist bis zum 01.05.2013 geben.
Bis dahin müssen auch alle Hersteller solcher Geräte registriert sein, die bisher von der Registrierungspflicht befreit waren.
Daher empfehlen wir Ihnen, Ihr Produktsortiment sorgfältig auf entsprechende Geräte hin zu überprüfen und gegebenenfalls die Information auch an befreundete Unternehmen weiterzuleiten.
Da ein großer Teil der Importeure und viele der kleinen Hersteller für eine ordnungsgemäße Kalkulation einen größeren Vorlauf benötigen, wird sich der VERE-Verband bei besonderen Härtefällen für eine Verlängerung der Übergangsfristen einsetzen.
Die neuen Definitionen für Lampen und Leuchten können Sie voraussichtlich ab dem 01.02.2013 im Regelwerk der Stiftung EAR unter https://www.stiftung-ear.de/service/fragen-und-antworten/elektro-und-elektronikgeraete/faqs-beleuchtungskoerper-b2c/ (Regel ear 03-005) finden.
Der VERE-Verband und take-e-way stehen Ihnen für Ihre Fragen unter der Telefonnummer 040 / 21 90 10 – 65 sehr gern zur Verfügung und helfen Ihnen gern bei der kurzfristigen Registrierung Ihrer Geräte. In diesem Sinne verbleiben wir
mit besten Grüßen.
Ihr Team von VERE / take-e-way