Die österreichische Novelle zur Elektroaltgeräte-Verordnung (EAG-VO) als nationale Umsetzung der WEEE 2-Richtlinie wurde veröffentlicht und tritt rückwirkend mit 1. Juli 2014 in Kraft.
Nun ist auch der Vertrieb mittels Fernabsatz an österreichische Endverbraucher geregelt:
Der deutsche Versender muss einen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich ernennen, der auch für die Verpflichtungen aus der EAG-VO verantwortlich ist und für die Erfüllung haftet.
take-e-way bietet interessierten Fernversendern für Österreich Komplettlösungen inklusive Sammel- und Verwertungssystemen für Elektroaltgeräte sowie Möglichkeiten zur Übernahme der Verpflichtungen als Bevollmächtigter an.
Über take-e-way
- Gründung 2004 in Hamburg
- Derzeit 27 Mitarbeiter
- Geschäftsführer: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs
Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbH übernimmt EU-weit die gesetzeskonforme Umsetzung von bürokratischen und operativen Anforderungen und Pflichten im Bereich Produktverantwortung (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, WEEE, Batteriegesetz, Verpackungsverordnung etc.) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland.
VERE e.V.: Der 2003 gegründete Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland. VERE ist die Gründungsorganisation von take-e-way und vertritt auch auf der politischen Ebene die Interessen von über 3.000 Unternehmen.
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Unternehmenskommunikation
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