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WEEE UK ab 2025

Die britische Umweltbehörde ändert ihre Vorgehensweise bei der Regulierung der WEEE-Verordnung von 2013 (in ihrer geänderten Fassung). Diese Änderungen werden für das Jahr 2025 in Kraft treten und wurden von allen britischen Umweltbehörden vereinbart.

Was ändert sich?

Juristische Personen, die nicht in Großbritannien ansässig sind und Elektro- und Elektronikgeräte nur über indirekte Verkäufe auf dem britischen Markt in Verkehr bringen, werden nicht mehr als Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten in Großbritannien eingestuft. Stattdessen muss sich die erste juristische Person, die die Elektro- und Elektronikgeräte auf dem britischen Markt in Verkehr bringt und auch in Großbritannien ansässig ist, als Hersteller registrieren, die Elektro- und Elektronikgeräte registrieren und die Verpflichtungen für diese Produkte erfüllen.

Hierbei bedeutet Direktverkauf = Verkauf an Endverbraucher (privat oder Gewerbe) und indirekter Verkauf = Verkauf an andere Personen als Endverbraucher, z. B. an Händler oder Importeure.

Wie war es bisher geregelt?

In einigen Fällen durften sich bisher juristische Personen mit Sitz außerhalb des Vereinigten Königreichs, die nur indirekt verkaufen, freiwillig als Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten registrieren lassen und die Verpflichtung anstelle des im Vereinigten Königreich ansässigen Importeurs oder Händlers übernehmen.

Wann bin ich ohne Sitz in UK ein Hersteller?

Ohne Sitz in UK wird ein Unternehmen zum Hersteller, wenn es Elektro- und Elektronikgeräte im Wege der Fernkommunikationstechnik direkt an private Haushalte oder an andere Nutzer als private Haushalte im Vereinigten Königreich verkauft und in einem anderen Land als dem Vereinigten Königreich niedergelassen ist.

Im Vereinigten Königreich niedergelassen bedeutet, dass eine juristische Person in gewissem Maße physisch im Vereinigten Königreich präsent ist, z. B. durch einen Geschäftssitz oder eine Niederlassung oder Zweigstelle, in der sie ihre Geschäfte tätigt.

In der Regel bedeutet dies, dass alle nicht-britischen Unternehmen, die im Vereinigten Königreich niedergelassen sind, beim Companies House registriert sind und eine Foreign Company (FC)-Nummer und eine Branch (BR)-Nummer für jede britische Niederlassung haben.

Was muss ich jetzt beachten?

  • Sollten Sie take-e-way bisher noch nicht mitgeteilt haben, dass Sie nur indirekt verkaufen, dann melden Sie sich bitte schnellstmöglich bei uns. Ihre Registrierung wird dann für 2025 nicht wieder erneuert.
  • Verkaufen Sie direkt und indirekt und haben take-e-way dies bereits mitgeteilt, so wird Ihre Registrierung erneuert. Ab Januar 2025 melden Sie bitte ausschließlich die Mengen, die Sie direkt an Endnutzer verkaufen.
  • Informieren Sie bitte auch Ihre Kunden (Importeure), dass Sie die Verpflichtung ab 2025 nicht mehr übernehmen können. Wir freuen uns, wenn Sie Ihren Kunden take-e-way als zuverlässigen Dienstleister weiterempfehlen.

Sollten Sie eine Registrierung in UK als Hersteller von WEEE, Batterien oder Verpackungen wünschen oder Fragen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) haben, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

get-e-right GB ist Ihr Bevollmächtigter in Großbritannien und unterstützt Sie in allen Bereichen der Product Compliance und EPR, so zum Beispiel bei der UKCA Konformitätserklärung.

Für Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

Sebastian Siebert
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Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
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