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Weltweit verkaufen – auch nach Österreich

Neben Österreich haben auch weitere Länder (z.B. Griechenland, Schweden) denselben Weg gewählt und starten den Versuch, nicht nur für ihre inländischen Hersteller, sondern auch für das allgemeine Marktumfeld einen besseren Überwachungs- und Durchsetzungsrahmen auf Basis eines bevollmächtigten Vertreters zu schaffen.

Die Bevollmächtigten-Regelung der österreichischen Verpackungsverordnung löst teilweise Unverständnis aus, wie ein Blog-Beitrag mit dem Titel „Wir liefern weltweit außer nach Österreich“ berichtet. Dass der Bevollmächtigte kein Grund ist, sich das Österreich-Geschäft entgehen zu lassen, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.

Den österreichischen Behörden mit dem Argument des Marktprotektionismus zu begegnen, der nicht mit dem europäischen Gedanken in Einklang zu bringen ist, sei hier kritisch hinterfragt.

Denn auf dem europäischen Markt agiert eine sehr große Anzahl an Inverkehrbringern, die sich nicht an die Bestimmungen der erweiterten Herstellerverantwortung halten und somit einem fairen Wettbewerb entgegenstehen. In Zahlen geht man hierbei von rund 50 Prozent aller Inverkehrbringer in Österreich aus, was etwa 5.000 Herstellern entspricht.

Aus diesem Grund hat nicht nur der österreichische Gesetzgeber, sondern auch die Europäische Union reagiert.

So sieht zum Beispiel die EU-Abfallrahmenrichtlinie gemäß Artikel 8a Abs. 5 einen geeigneten Überwachungs- und Durchsetzungsrahmen vor, um sicherzustellen, dass Hersteller von Erzeugnissen und Organisationen, die für Verpflichtungen der erweiterten Herstellerverantwortung verantwortlich sind, diesen auch im Fernabsatz nachkommen.

Auch die EU-Markt­überwachungs­ver­ord­nung, mit der speziell Plattformvertreiber in Frankreich und Deutschland momentan konfrontiert werden, verfolgt ein ähnliches Ziel und soll zukünftig zu mehr Transparenz und Wettbewerbsgleichheit führen.

Neben Österreich haben auch weitere Länder (z.B. Griechenland, Schweden) denselben Weg gewählt und starten den Versuch, nicht nur für ihre inländischen Hersteller, sondern auch für das allgemeine Marktumfeld einen besseren Überwachungs- und Durchsetzungsrahmen auf Basis eines bevollmächtigten Vertreters zu schaffen. Es lassen sich viele weitere, nicht verpackungsbezogene EU-Beispiele aufzählen, in denen auf nationaler Ebene die Rolle eines Bevollmächtigten geschaffen wurde, um die Verantwortung ausländischer Marktteilnehmer für die Gesetzeskonformität ihrer Produkte und den effizienten Gesetzesvollzug zu gewährleisten, zum Beispiel bei WEEE, Batterien, Produktsicherheit oder energieverbrauchsrelevanten Produkten (EPREL).

So bietet auch die Figur des Bevollmächtigten für Verpackungen in Österreich den dort legal verkaufenden Händlern zukünftig eine hohe Sicherheit gegen die hohe Zahl an Trittbrettfahrern, die bislang ihre Geschäfte auf Kosten der gesetzeskonformen Anbieter betreiben.

So ist aus unserer Sicht der Bevollmächtigte ein Grund mehr nach Österreich zu liefern. Hierfür haben wir die get-e-right Austria Lösung geschaffen, die es Ihnen einfach macht, einen Bevollmächtigten für Ihre Verpackungen in Österreich zu bestellen.

Für Ihre Fragen steht Ihnen unser Beratungsteam gerne unter 040/7506870 oder beratung@take-e-way.de zur Verfügung.

Sebastian Siebert
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