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Wettbewerbs-Verein mahnt Elektro-Händler ab

Eine Missachtung der Kennzeichnungs- und Hinweispflichten stellt einen Abmahngrund dar und sollte daher vermieden werden. So mahnt derzeit ein Wettbewerbs-Verein Onlinehändler von Elektroartikeln in diesem Bereich ab.

Wie Onlinehändler News berichtet, müssen Händler von Elektrogeräten neben den allgemeinen Vorschriften auch die Vorschriften für den Verkauf von Elektrogeräten beachten. Neben dem Elektrogesetz, welches unter anderem die Pflichten zu Rückgabe und Entsorgung regelt, muss auch die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) berücksichtigt werden. Dort wird unter anderem bestimmt, dass bei der Werbung für Elektroprodukte auf die Energieeffizienzklasse des Produktmodells hingewiesen werden muss. 

Eine Missachtung der Kennzeichnungs- und Hinweispflichten stellt einen Abmahngrund dar und sollte daher vermieden werden. So mahnt derzeit ein Wettbewerbs-Verein Onlinehändler von Elektroartikeln in diesem Bereich ab.

Das Thema betrifft bei weitem nicht nur die Kennzeichnung der Informationsträger Produkt und Verpackung, sondern auch die konformen Angaben im Onlineshop und in der Gebrauchsanweisung, z.B. CLP-Kennzeichnung, Ökodesignkennzeichnung, Energieeffizienzlabel, CE-Zeichen, WEEE-Logo, Herstellerangabe, UN 38.3 Kennzeichnung von Batterien oder die Entsorgungskennzeichnungen (z.B. Triman, Möbiusschleife, Tidyman, 97/129/EC, Sortierhinweise).

Sollten Sie eine Registrierung in der EU als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.

Für tiefergehende Beratung zum Thema Produktkennzeichnungspflichten stehen wir Ihnen gerne via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/

Sebastian Siebert
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