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Wichtige Änderung im Bereich Lampen und Leuchten – Umbenennung der B2C-Gerätearten in der Geräteart 5 mit weitreichenden Vorteilen für Hersteller von LEDs

Inverkehrbringer von LEDs und allen anderen Lampen außer Gasentladungslampen profitieren ab dem 1. August doppelt.

Sehr geehrte take-e-way-Kunden, sehr geehrte VERE-e.V.-Mitglieder,

wie wir vor einigen Wochen bereits ankündigten, wird die Stiftung EAR zum 1. August 2013 die B2C-Gerätearten der Kategorie 5 umbenennen.

Unter die Geräteart 5 a fallen dann ausschließlich „Gasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können“ – und zwar auch dann, wenn sie mit Leuchten fest verbunden sind.

Alle anderen Lampen sowie Lichtsteuerungsgeräte fallen dann unter die Geräteart 5 b „Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht, die in privaten Haushalten genutzt werden können“. Dies schließt insbesondere auch LED-Lampen ein, unabhängig davon, ob sie mit einer Leuchte fest verbunden sind oder nicht.

Auf diese Weise wird künftig sichergestellt, dass in der Sammelgruppe 4 ausschließlich Gasentladungslampen (Energiesparlampen/Leuchtstoffröhren) gesammelt werden, auch wenn sie mit Leuchten fest verbunden sind. Die Entsorgung der quecksilberhaltigen Gasentladungslampen wird damit künftig „sortenrein“ erfolgen.

Inverkehrbringer von LEDs und allen anderen Lampen außer Gasentladungslampen profitieren ab dem 1. August doppelt: Sie müssen einerseits einen deutlich geringeren Garantiebetrag nachweisen. Andererseits fallen auch die Entsorgungskosten in der Sammelgruppe 5 deutlich geringer als in der Sammelgruppe 4 aus.

Bereits registrierte Anbieter aller (LED-)Lampen außer Gasentladungslampen müssen sich mit der entsprechenden Marke neu in der Geräteart 5 b bei der Stiftung EAR registrieren. Die Stiftung EAR gewährt hierfür eine Karenzfrist bis zum 1. Januar 2014. Die Aufhebung der bisherigen, nicht mehr benötigten Registrierungen wird durch die Stiftung EAR kostenfrei vorgenommen. Für die Monate Juli bis einschließlich Dezember 2013 ist zudem nicht die tatsächlich in Verkehr gebrachte Menge an LED-Lampen (auch mit fest verbundenen Leuchten), sondern jeweils monatlich „0“ zu melden.

Bisher nicht registrierten Anbietern von LEDs und allen anderen Lampen außer Gasentladungslampen empfehlen wir die umgehende Einreichung ihrer Registrierungsunterlagen bei take-e-way mit einem Registrierungsbeginn bis spätestens 01.12.2013, um die rechtzeitige Registrierung bei der Stiftung EAR zu gewährleisten.

Besonders erfreulich: Im Zuge der Änderungen im Bereich Lampen und Leuchten hat die Stiftung EAR auch die Karenzfrist für Hersteller von Lampen mit fest verbundenen Leuchten verlängert. Hier gilt nun ebenso der 1. Januar 2014 – die im März gesetzte Frist für den September 2013 ist somit hinfällig. Für die Monate Juli bis einschließlich Dezember 2013 müssen dementsprechend keine Gasentladungslampen mit fest verbundenen Leuchten unter der Geräteart 5 a gemeldet werden. Zu melden ist nur die Menge der (reinen) Gasentladungslampen. take-e-way und der VERE e.V. hatten sich zuvor bereits erfolgreich für eine Fristverlängerung eingesetzt, da ein großer Teil der Importeure und viele der kleinen Hersteller für eine ordnungsgemäße Kalkulation einen größeren Vorlauf benötigen.  

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Stiftung EAR.

Für Ihre weiteren Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 040 / 21 90 10 - 65 sehr gern zur Verfügung.

Ihr Team von take-e-way und VERE e.V.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

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