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Einweg-FFP2-Masken schützen auch bei Wiederverwendung

FFP2-Halbmasken sind gemäß der EU-Produktgesetzgebung „Persönliche Schutzausrüstung“ nach EN 149. Der Einsatzzweck ist, gegen feste Partikel in einer festgelegten Größenordnung zu schützen. Da diese Masken auch gegen Aerosole wirken, die Träger des Sars-Cov-2 Erregers sein können, finden FFP2-Masken auch hier ihren Einsatz. Im Gegensatz zu festen Partikeln verdampfen Aerosole aber mit der Zeit, so dass eine Mehrfachnutzung der FFP2-Maske möglich ist. Die Mehrfachnutzung sowie der richtige Umgang mit mehrfach genutzten FFP2-Masken wurde seitens der Uni Münster aktuell bestätigt bzw. beschrieben. Inverkehrbringer von FFP2-Masken können sich darauf beziehen und ihre Masken als wiederverwendungsfähig beim Schutz gegen Sars-Cov-2 Erreger bewerben.

FFP2-Halbmasken sind gemäß der EU-Produktgesetzgebung „Persönliche Schutzausrüstung“ nach EN 149. Der Einsatzzweck ist, gegen feste Partikel in einer festgelegten Größenordnung zu schützen. Da diese Masken auch gegen Aerosole wirken, die Träger des Sars-Cov-2 Erregers sein können, finden FFP2-Masken auch hier ihren Einsatz. Im Gegensatz zu festen Partikeln verdampfen Aerosole aber mit der Zeit, so dass eine Mehrfachnutzung der FFP2-Maske möglich ist. Die Mehrfachnutzung sowie der richtige Umgang mit mehrfach genutzten FFP2-Masken wurde seitens der Uni Münster aktuell bestätigt bzw. beschrieben.

Inverkehrbringer von FFP2-Masken können sich darauf beziehen und ihre Masken als wiederverwendungsfähig beim Schutz gegen Sars-Cov-2 Erreger bewerben.

trade-e-bility unterstützt Inverkehrbringer dabei, ihre FFP2-Masken gesetzeskonform zu vermarkten und auszuloben.

Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen sehr gerne zur Verfügung:

Telefon 040/75068730-0 oder 

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