8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Einweg-FFP2-Masken schützen auch bei Wiederverwendung

FFP2-Halbmasken sind gemäß der EU-Produktgesetzgebung „Persönliche Schutzausrüstung“ nach EN 149. Der Einsatzzweck ist, gegen feste Partikel in einer festgelegten Größenordnung zu schützen. Da diese Masken auch gegen Aerosole wirken, die Träger des Sars-Cov-2 Erregers sein können, finden FFP2-Masken auch hier ihren Einsatz. Im Gegensatz zu festen Partikeln verdampfen Aerosole aber mit der Zeit, so dass eine Mehrfachnutzung der FFP2-Maske möglich ist. Die Mehrfachnutzung sowie der richtige Umgang mit mehrfach genutzten FFP2-Masken wurde seitens der Uni Münster aktuell bestätigt bzw. beschrieben. Inverkehrbringer von FFP2-Masken können sich darauf beziehen und ihre Masken als wiederverwendungsfähig beim Schutz gegen Sars-Cov-2 Erreger bewerben.

FFP2-Halbmasken sind gemäß der EU-Produktgesetzgebung „Persönliche Schutzausrüstung“ nach EN 149. Der Einsatzzweck ist, gegen feste Partikel in einer festgelegten Größenordnung zu schützen. Da diese Masken auch gegen Aerosole wirken, die Träger des Sars-Cov-2 Erregers sein können, finden FFP2-Masken auch hier ihren Einsatz. Im Gegensatz zu festen Partikeln verdampfen Aerosole aber mit der Zeit, so dass eine Mehrfachnutzung der FFP2-Maske möglich ist. Die Mehrfachnutzung sowie der richtige Umgang mit mehrfach genutzten FFP2-Masken wurde seitens der Uni Münster aktuell bestätigt bzw. beschrieben.

Inverkehrbringer von FFP2-Masken können sich darauf beziehen und ihre Masken als wiederverwendungsfähig beim Schutz gegen Sars-Cov-2 Erreger bewerben.

trade-e-bility unterstützt Inverkehrbringer dabei, ihre FFP2-Masken gesetzeskonform zu vermarkten und auszuloben.

Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen sehr gerne zur Verfügung:

Telefon 040/75068730-0 oder 

beratung@trade-e-bility.de

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