8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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Zustimmung für Elektrogesetz Änderung

Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Übergangsfrist für die nach dem ElektroG ab 01.01.2023 geltende Prüfpflicht für Onlinemarktplätze und Fulfilment-Dienstleister um sechs Monate bis zum 01.06.2023 zu verlängern.

Am 13.09.2022 berichtete take-e-way, dass mit einer Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) eine längere Übergangsfrist für die neu eingeführte Prüfpflicht für Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister geplant ist. Hierbei handelt es sich um die Pflicht zur Prüfung, ob Hersteller/Händler ihre elektrischen und elektronischen Geräte ordnungsgemäß bei der Stiftung EAR registriert haben.

Wie der Bundestag nun informiert, unterstützt der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die von der Bundesregierung angestrebte längere Übergangsfrist für die Prüfpflicht nach dem ElektroG. Einem entsprechenden Gesetzentwurf (20/3821) stimmten die Abgeordneten in geänderter Fassung zu.

Die Anpassungen, die der Ausschuss auf Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit Koalitionsmehrheit annahm, betreffen nicht nur das ElektroG, sondern auch die Entsorgungsfachbetriebeverordnung sowie das Bundesnaturschutzgesetz. Somit ändert sich der Titel des Gesetzentwurfes der Bundesregierung. Er lautet nun: „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, der Entsorgungsfachbetriebeverordnung und des Bundesnaturschutzgesetzes“.

Ziel der Gesetzesänderung ist es aber unverändert, die Übergangsfrist für die nach dem ElektroG ab 01.01.2023 geltende Prüfpflicht für Onlinemarktplätze und Fulfilment-Dienstleister um sechs Monate bis zum 01.06.2023 zu verlängern.

Davon unabhängig bekräftigte „Amazon_News“ in den Amazon services seller forums am 11.10.2022:

„If you sell Electrical and Electronic Equipment (EEE) in Germany, you can now submit your registration number(s) (WEEE-Reg.-Nr.) for Waste from Electrical and Electronic Equipment (WEEE) regarding Extended Producer Responsibility (EPR). Otherwise, on January 1, 2023, Amazon will be legally obliged to suspend your non-compliant listings.“

Das Beratungsteam von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zum Elektrogesetz und zur EPR zur Verfügung und hilft bei der Registrierung.

Achtung: Elektrogesetz, Verpackungsgesetz und Batteriegesetz sind Themen unseres Podiums-Events „Die Zukunft der Produktverantwortung“ am 08.11.2022 im Tipi am Kanzleramt, Berlin. Kostenlose Teilnahme für Kunden von take-e-way und trade-e-bility sowie VERE-Mitglieder. Nur noch wenige Plätze verfügbar. Hier finden Sie weitere Informationen und die Anmeldung.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

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