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Die EPR-Vorschriften für Textilien in Frankreich
Laut Artikel L. 541-10-3 des französischen Umweltgesetzbuchs sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die neue Heimtextilerzeugnisse auf dem französischen Markt anbieten, verpflichtet, zur Wiederverwertung und Verarbeitung von Abfällen aus diesen Erzeugnissen beizutragen oder dafür zu sorgen.
UIN für Textilien:
- Wie im Artikel L541-10-13 des Gesetzes Nr. 2020-105 vom 10. Februar 2020 vermerkt, das am 2. Januar 2022 in Kraft trat, hatte die französische Regierung beschlossen, jedem Hersteller, der bestimmte Produkte auf den französischen Markt bringt, einer eindeutige Identifikationsnummer zu erteilen.
- Diese UIN wird für jeden Abfallstrom ausgestellt, der in Frankreich der erweiterten Herstellerverantwortung (engl.: Extended Producer Responsibility - EPR) unterliegt.
- Wenn Sie also nach französischem Recht als Hersteller von Textilien gelten, müssen Sie diese Verordnung einhalten.
Welche Arten von Textilien sollen in Frankreich registriert werden?
Bitte beachten Sie, dass nur B2C-Textilien, die von privaten Haushalten verwendet werden, in Frankreich registriert werden müssen. Die drei allgemeinen Kategorien von Textilien, die in Frankreich zu berücksichtigen sind, mit Beispielen:
Kategorie 1. Bekleidung
Badeanzüge
Babykleidung
Hosen
Hemden
Pullover
Jacken
Kategorie 2. Schuhe
Booties
Hausschuhe
Leichte Schuhe
Abendschuhe
Stiefel
Stiefeletten
Kategorie 3. Haushaltwäsche
Kopfkissen- und Nackenrollenbezüge
Flach- und Spannbettlaken
Steppdeckenbezüge
Bettwäsche-Sets
Decken, Überwürfe
Bin ich vom französischen Gesetz zur Registrierung von Textilien betroffen?
Mein Unternehmen befindet sich in Frankreich.
Produzenten von Textilien
Bezieht sich auf den Produzenten, der die Textilien in einer Fabrik in Frankreich herstellt. Wenn Sie ein Produzent in Frankreich sind, sind Sie verpflichtet, sich registrieren zu lassen.
Französischer Importeur von Textilien
Wenn Ihr Unternehmen in Frankreich ansässig ist und Sie Textilien aus dem Ausland nach Frankreich importieren, sind Sie verpflichtet, sich registrieren zu lassen.
Französischer Vertriebshändler für Textilien
Wenn Sie in Frankreich ansässig sind und Textilien von einem französischen Produzenten beziehen und in Frankreich verkaufen, sind Sie nicht verpflichtet, sich registrieren zu lassen. Ihr Produzenten sollte sich registrieren.
Mein Unternehmen befindet sich nicht in Frankreich.
Produzenten von Textilien
Wenn Sie ein ausländischer Produzenten sind, der Textilien in einer Fabrik außerhalb Frankreichs produziert, dann sind Sie nicht betroffen. Wenn Sie jedoch auch nach Frankreich verkaufen, finden Sie weitere Informationen im nächsten Kasten.
Verkauf von Textilien an französische Unternehmen
Wenn Sie Textilien an französische Unternehmen oder Geschäfte verkaufen, sind Sie nicht verpflichtet, sich registrieren zu lassen. Es ist nicht möglich, diese Verpflichtungen zu übernehmen.
Fernabsatzhandel mit französischen Endverbrauchern
Wenn Sie Textilien aus dem Ausland direkt an Endverbraucher in Frankreich verkaufen, sind Sie verpflichtet, sich registrieren zu lassen.