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Leistungsberichte

  • take-e-way Leistungsbericht 2022
    Im Jahr 2022 konnte take-e-way erneut die an die Stiftung EAR gemeldeten Outputmeldungen von Elektro- und Elektronikaltgeräten steigern. Zusammen mit ihren Partnern hat die take-e-way GmbH 35.171 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte (Vorjahr: 29.920 Tonnen) zurückgenommen und im Auftrag ihrer Kunden an zertifizierte Erstbehandlungsanlagen zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder für ein rohstoffliches Recycling übergeben., 2 MB
  • take-e-way Leistungsbericht 2021
    Im Jahr 2021 konnte take-e-way erneut die an die Stiftung EAR gemeldeten Outputmeldungen von Elektro- und Elektronikaltgeräten steigern. Zusammen mit ihren Partnern hat die take-e-way GmbH 29.290 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte (Vorjahr: 26.628 Tonnen) zurückgenommen und im Auftrag ihrer Kunden an zertifizierte Erstbehandlungsanlagen zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder für ein rohstoffliches Recycling übergeben., 941 KB
  • take-e-way Leistungsbericht 2020
    Im Jahr 2020 konnte take-e-way erneut die an die Stiftung EAR gemeldeten Outputmengen von Elektroaltgeräten deutlich steigern. Zusammen mit ihren Partnern hat die take-e-way GmbH fast 27.000 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte (Vorjahr: 19.465 Tonnen) zurückgenommen und im Auftrag ihrer Kunden der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder an zertifizierte Erstbehandlungsanlagen für ein rohstoffliches Recycling übergeben., 1 MB
  • take-e-way Leistungsbericht 2019
    Wir freuen uns sehr, dass wir 2019 - im vierten Jahr in Folge - mehr Elektroaltgeräte an die Stiftung ear melden konnten als im jeweiligen Vorjahr. Damit trägt take-e-way für ihre vertretenen Hersteller und Vertreiber dazu bei, immer mehr Altgeräte einem geordneten Recycling zuzuführen, von Schadstoffen zu entfrachten und enthaltene Sekundärrohstoffe zurückzugewinnen. Klicken Sie auf die Bildvorschau links, um unseren Leistungsbericht 2019 als PDF herunterzuladen., 1 MB
  • take-e-way Leistungsbericht 2018
    Das Jahr 2018 war geprägt von weiteren Mengensteigerungen. Im Vergleich zum Vorjahr 2017 konnte take-e-way fast 7.000 Tonnen mehr Elektroaltgeräte an die Stiftung EAR melden. Maßgebliche Mengentreiber waren hier die Bereiche der Abholkoordination und der Vertreiberrücknahme. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie in unserem Leistungsbericht 2018, den Sie hier herunterladen können., 576 KB
  • take-e-way Leistungsbericht 2017
    Das take-e-back-Vertreiber-Rücknahmesystem für Elektroaltgeräte von take-e-way hat seinen Anteil dazu beigetragen, dass die geforderten Sammelmengen für des Jahres 2017 voraussichtlich nahezu erreicht wurden. Die gestiegenen bürokratischen Anforderungen bei der Jahresmeldung haben dazu geführt, dass viele Rücknahmestellen vermutlich nicht mehr gemeldet haben. Trotzdem ist es take-e-way gelungen, zusätzliche Mengen außerhalb der Abholkoordination der Stiftung EAR zu sammeln und der Vorbereitung zur Wiederverwendung zuzuführen beziehungsweise zu recyceln. take-e-way sieht sich als wegweisend im Bereich der Vorbereitung zur Wiederverwendung, die als oberstes Ziel der Kreislaufwirtschaft (nach der Vermeidung) festgeschrieben ist, jedoch bemerkenswerter Weise bei den Mitteilungspflichten des ElektroG nicht separat aufgegriffen wurde. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie in unserem Leistungsbericht 2017, den Sie hier herunterladen können., 1 MB
  • take-e-way Leistungsbericht 2016
    Das erste Jahr (2016) unseres gemeinsamen take-e-back-Vertreiber-Rücknahmesystems für Elektro-Altgeräte im Handel ist vor allem dank der großen Unterstützung unserer Mitglieder und Kunden sehr positiv verlaufen und stößt auf viel wohlwollende Resonanz. Zum Dank an all jene engagierten Pioniere der ersten Stunde, die mit uns die ersten wichtigen und zum Teil auch schwierigen Schritte trotz aller bürokratischen Hürden gegangen sind, finden Sie hier den Leistungsbericht 2016 unseres mittelständisch geprägten Rücknahmesystems take-e-back mit den Ergebnissen und Erkenntnissen aus dem ersten Jahr., 4 MB

Leistungsübersicht

  • Erweiterte Herstellerverantwortung EPR Full Service
    Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre elektronischen Geräte, Batterien und Verpackungen in Deutschland und weltweit rechtskonform auf den Markt zu bringen. Aktuell registrieren wir in 35 verschiedenen Ländern (auch NICHT-EU) elektronische Geräte(gemäß WEEE-Richtlinie), Batterien und Verpackungen für unsere Kunden.

Klimaschutzberichte

Code of Conduct

  • e-systems Code of Conduct - Verhaltenskodex
    Unser Code of Conduct, der Verhaltenskodex der e-systems-Gruppe, beinhaltet die in unseren Unternehmen gelebten Wertvorstellungen sowie gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen und schafft folglich einen verbindlichen Orientierungsrahmen für alle Mitarbeitenden.

Grundsatzerklärung

  • e-systems Grundsatzerklärung
    Mit dieser Grundsatzerklärung bekennen wir uns zur Achtung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt und setzen uns aktiv für die Einhaltung von Gesetzen und Verhaltensstandards ein.

Gesetze, Richtlinien und Verordnungen

  • Batteriegesetz
    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG); Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 3. November 2020 (BGBl. I S. 2280) , 108 KB
  • Batterierichtlinie
    Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG. © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu, 1998–2019, 417 KB
  • Batterierichtlinie Ergänzungsrichtlinie
    Richtlinie 2013/56/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren hinsichtlich des Inverkehrbringens von Cadmium enthaltenden Gerätebatterien und -akkumulatoren, die zur Verwendung in schnurlosen Elektrowerkzeugen bestimmt sind, und von Knopfzellen mit geringem Quecksilbergehalt sowie zur Aufhebung der Entscheidung 2009/603/EG der Kommission. © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu, 1998–2019, 739 KB
  • Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung (ElektroGBattGGebV)
    "Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S.1776), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 348) geändert worden ist", 75 KB
  • Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG 3 2022 / WEEE Deutschland)
    Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739), das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8.12.2022 I 2240, 224 KB
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
    Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG); Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873) geändert worden ist. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 9 G v. 20.7.2017 I 2808, 275 KB
  • Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes
    Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes (BattGDV) vom 12. November 2009, 51 KB
  • WEEE RICHTLINIE 2012/19/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Waste Electrical and Electronic Equipment)
    Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Neufassung). © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu, 1998–2019, 991 KB
  • Verpackungsgesetz (VerpackG)
    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen; Verpackungsgesetz vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 294) geändert worden ist. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 25.10.2023 I Nr. 294 , 207 KB
  • Durchführungsverordnung (EU) 2019/290
    Durchführungsverordnung (EU) 2019/290 der Kommission vom 19. Februar 2019 zur Festlegung des Formats für die Registrierung von Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten und deren Berichterstattung an das Register. © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu , 1998–2019, 436 KB
  • RoHS Richtlinie
    Richtlinie (EU) 2017/2102 des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2017 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu, 1998–2019, 382 KB

Aufträge

  • Auftragsbestätigung Handelsrücknahme
    Auftragsformular für die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten (§17 Absatz 2 Nr.2 Satz 3 ElektroG) durch das take-e-back-System, 3 MB

Formulare

Zertifikate

  • e-systems GmbH Qualitätsmanagement Zertifikat DIN EN ISO 9001 2015
    Das Unternehmen e-systems Holding GmbH & Co. KG (take-e-way GmbH, trade-e-bility GmbH, get-e-right GmbH), Schlossstr. 8 d-e, 22041 Hamburg, hat für den Geltungsbereich Dienstleistungen für Unternehmen in den Bereichen Produktverantwortung, internationaler Umweltgesetzgebung und Recyclingaufgaben ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 : 2015 aufgebaut und in die Praxis umgesetzt., 850 KB
  • e-systems GmbH Umweltmanagement Zertifikat DIN EN ISO 14001:2015
    Das Unternehmen e-systems Holding GmbH & Co. KG (take-e-way GmbH, trade-e-bility GmbH, get-e-right GmbH), Schlossstr. 8 d-e 22041 Hamburg hat für den Geltungsbereich Dienstleistungen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Vorschriften beim In-Verkehr-Bringen von Produkten (Produkt-Compliance) sowie bei der nachträglichen Entsorgung und Recycling; Übernahme von Unternehmenspflichten aus dem Bereich der Produktverantwortung als autorisierter EU-Bevollmächtigter sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Geschäfte ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 : 2015 aufgebaut und in die Praxis umgesetzt., 836 KB
  • take-e-way Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb (EFB)
    Die take-e-way GmbH ist ein Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung. Die Anforderungen an die Tätigkeit eines Händlers/ Vermittlers, werden durch die erforderliche innerbetriebliche Organisation und Ausstattung, sowie die Qualifikation der Beschäftigten gewährleistet und zertifiziert. Die eingesetzten Entsorgungsfachbetriebe werden sorgfältig ausgewählt und regelmäßig kontrolliert. Unser Ziel ist die Sicherung eines hohen Qualitätsniveaus in der Entsorgungswirtschaft., 148 KB
  • take-e-way Ausbildungszertifikat 2019
    take-e-way sichert Qualität durch duale Ausbildung, 138 KB
Lösungen & Kontakt
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