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Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.
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Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR – Extended Producer Responsibility) ist eine Umweltgesetzgebung, die die Verantwortung des Herstellers für ein Produkt während des gesamten Produktlebenszyklus regelt.
Ein Hersteller übernimmt die Verantwortung für die Finanzierung der Sammlung, des Recyclings und der Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, Batterien, Akkumulatoren und Verpackungen sowie anderer EPR-Produktkategorien am Ende ihres Lebenszyklus. Gemäß der EPR-Verordnung muss ein Hersteller von Produkten, die den EPR-Anforderungen unterliegen, die Umweltauswirkungen seiner Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus mindern.
EPR-Verpflichtungen eines Herstellers werden durch folgende EU-Richtlinien geregelt:
In einigen anderen Ländern wurden die EPR-Vorschriften auf weitere Produkte und Kategorien ausgeweitet, z.B. in Frankreich.
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