Morgen tritt die neue Marktüberwachungsverordnung EU-weit in Kraft. Für Sie bedeutet das konkret:
- Nahezu jedes Produkt muss einen in der EU ansässigen Verantwortlichen haben, der für dessen Sicherheit und Marktkonformität Ansprechpartner ist. Betroffene Marktteilnehmer können jedoch einige Pflichten an einen Bevollmächtigten übertragen.
- Fulfilmentdienstleister und Marktplatzbetreiber werden in die Produktverantwortung mit einbezogen und üben zwangsläufig Druck auf die Händler aus.
- Die Überwachungsbehörden haben nun umfangreiche Möglichkeiten, den Vertrieb von nicht sicheren Verbraucherprodukten über Marktplätze einzuschränken und somit die Marktplätze in die Pflicht zu nehmen, nur noch sichere Verbraucherprodukte anzubieten.
- Das deutsche Marktüberwachungsgesetz wird die Bestimmungen der europäischen Marktüberwachungsverordnung für Deutschland spezifizieren und auch auf Produkte ausdehnen, die zurzeit nicht von der Marktüberwachungsverordnung betroffen sind.
- Die Marktüberwachungsbehörden erhalten umfassende, länderübergreifende Kompetenzen, die den gegenseitigen Informationsaustausch ermöglichen.