Hamburg/Fürth – Aus aktuellem Anlass möchten wir alle betroffenen Hersteller darauf hinweisen, dass die Daten sowohl für die Ermittlung der Garantiehöhe als auch für die monatliche Mengenmeldung auf der Basis des allgemein gültigen Durchschnittsgewichts von 120 Gramm pro Gerät übermittelt werden. Die Verwendung dieses Durchschnittsgewichtes ist dabei verbindlich vorgeschrieben. Nach Angaben der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) kommt dieses Durchschnittsgewicht bereits in mehreren europäischen Ländern zur Anwendung, da es nach Marktstudien den allgemeinen Durchschnitt in dieser Geräteart repräsentiert. Details hierzu haben die Arbeitsgremien seit einiger Zeit im Regelwerk der Stiftung EAR festgeschrieben. Für die Berechnung der Entsorgungsverpflichtung in der Kategorie 5 (Beleuchtungskörper) kommt wie bisher allein die gemeldete Stückzahl zum Tragen, das Gewicht spielt keine Rolle.
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