anwalt.de berichtet über zahlreiche Abmahnungen von einem Rechtsanwalt aus Berlin. Gegenstand des Abmahnschreibens ist der Vorwurf, dass der betroffene Verkäufer von Quarzuhren gegen das Elektrogesetz verstoße, da eine Registrierung gem. § 6 Abs. 2 ElektroG nicht vorliege. Die abmahnende Partei stützt ihre Ansprüche auf das Wettbewerbsrecht und fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Kostenerstattung auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 4.000,00 €.
take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 oder beratung@take-e-way.de für Ihre Fragen zu WEEE, Elektrogesetz, Batteriegesetz, Verpackungsgesetz und zur EPR zur Verfügung und hilft bei der Registrierung/Lizenzierung.
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