8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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ElektroG2 – Aktueller Stand der Dinge

Der VERE-Verband informiert über die neuesten Entwicklungen zum novellierten Elektro- und Elektronikgerätegesetz („ElektroG2“)

(Hamburg) Der Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE) informiert seine Mitglieder über die neuesten Entwicklungen zum novellierten Elektro- und Elektronikgerätegesetz („ElektroG2“), mit dessen Inkrafttreten der Verband nicht vor Mitte des nächsten Jahres rechnet. Der aktuell noch in der Ressortabstimmung befindliche Entwurf enthält laut Informationen beteiligter Kreise erwartungsgemäß nur noch wenige Detailänderungen, die nachfolgend kurz zusammengefasst werden:


Voraussichtliche Verabschiedung vor der Sommerpause 2015
Laut Ministerialdirigent Dr. Thomas Rummler vom Bundesumweltministerium (BMUB) kann die Abstimmung der Ressorts zum Referentenentwurf des ElektroG noch im September abgeschlossen werden.

Die Notifizierung des Gesetzestextes bei der EU-Kommission in Brüssel soll bis zum Dezember erfolgen. Das Bundeskabinett soll sich im Januar, der Bundestag im Frühjahr des nächsten Jahres mit dem ElektroG2 beschäftigen, so dass es noch vor der Sommerpause 2015 verabschiedet werden könnte.


Rücknahmepflicht des Handels
Das BMUB hält weiter an der Rücknahmepflicht des Handels fest, da eine Ausweitung des Sammelnetzes zur Erreichung der höheren Sammelziele nötig sei.


LED-Lampen und Gasentladungslampen in einer Sammelgruppe
LED-Lampen und Gasentladungslampen sollen, entgegen der derzeitig funktionierenden Praxis und trotz deutlich geäußerter Kritik des VERE-Verbandes an diesem Vorhaben, zukünftig wieder in der Sammelgruppe 4 erfasst werden.

VERE befürchtet hierdurch die Benachteiligung der Hersteller einer umweltfreundlichen Technologie, denen ohne Beteiligung an der Verursachung die hohe Kostenlast für die Entsorgung der schadstoffhaltigen Gasentladungslampen aufgebürdet wird.

VERE wird sich weiterhin im Sinne seiner Mitglieder für eine strikte Trennung bei der Erfassung von LEDs und Gasentladungslampen gegen die offensichtlichen Interessen der Lampen-Lobby stark machen.


Optierung der Kommunen – „Abgeschwächte Verschärfungen“
Der neue Referentenentwurf sieht eine Mindestdauer des Optierungszeitraumes der Kommunen von nur noch zwei anstatt der ursprünglich geplanten drei Jahre vor.

Auch die Meldungen der Kommunen bei der Eigenvermarktung der Geräte werden entgegen des ersten Entwurfs nicht unverzüglich nach Abgabe der Geräte an die Erstbehandlungsanlage gefordert, sondern nunmehr auf eine monatliche Meldungspflicht für die Kommunen  reduziert.

Erhalten bleiben die Bindung der Optierungen an das Kalenderjahr sowie die Ausweitung der Anzeigefrist auf sechs Monate.


Gefahrgut-Vorschriften (ADR) versus Sammelstrukturen
Laut Herrn Dr. Rummler sind keine Anpassungen des ElektroG an die ADR-Gefahrgut-Vorschriften geplant, die aus Sicht des VERE-Verbandes die Elektrokleingeräterücknahme im Handel nahezu unmöglich machen würden und damit die Ziele der WEEE-Richtlinie konterkarieren – wie VERE bereits im März berichtete.

Aus Sicht des BMUB werden die kommunalen Sammelstrukturen und insbesondere die Sammlungen über Depotcontainer durch die ADR nicht infrage gestellt, da eine Entnahme der Lithium-Ionen-Akkus an den kommunalen Sammelstellen die Gefahren eher vergrößert als vermindert.

Als Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten priorisiert VERE zwischen den sich widersprechenden Gesetzgebungen klar zugunsten der WEEE-Ziele. Eine Verlagerung der Gefahr in die Keller und Dachböden der Verbraucher oder zum Handel lehnt VERE ab.


Über take-e-way

- Gründung 2004 in Hamburg
- Derzeit 31 Mitarbeiter
- Geschäftsführer: Jochen Stepp, Oliver Friedrichs

Geschäftsfelder: Die take-e-way GmbH übernimmt EU-weit die gesetzeskonforme Umsetzung von bürokratischen und operativen Anforderungen und Pflichten im Bereich Produktverantwortung (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, WEEE, Batteriegesetz, Verpackungsverordnung etc.) für Hersteller, Importeure, Großhändler, Einzelhändler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten aus dem In- und Ausland.

VERE e.V.: Der 2003 gegründete Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE e.V.) ist die mitgliederstärkste Organisation aus Anbietern, Herstellern, Wirtschaftsverbänden und Einzelpersonen bei der Umsetzung des ElektroG in Deutschland. VERE ist die Gründungsorganisation von take-e-way und vertritt auch auf der politischen Ebene die Interessen von über 3.000 Unternehmen.


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