8. VERE Podiums-Event zum Thema “Sicher, nachhaltig und kreislauffähig in die Zukunft"
Podiumsdiskussion am 19.11.2024 in Hamburg im EAST Hotel

Sie interessieren sich für die zukünftige Entwicklung von EPR und Product Compliance? Sie wünschen sich Direktkontakt zu Gesetz-Urhebern und Behörden? Nutzen Sie die Gelegenheit und diskutieren Sie mit uns konstruktiv Lösungen und Wege aus der Bürokratie, um nachhaltige Produkte möglich zu machen.

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Persönliche, vollumfängliche Online-Schulung zur BattVO
Fit für die EU Batterieverordnung

Erfahren Sie, welche Anforderungen die neue EU BattVO an Sie stellt und wie Sie in Ihrem speziellen Fall damit umgehen. Sie erhalten umfassende Informationen zur Umsetzung Ihrer Pflichten in Bezug auf Kennzeichnung, Batteriepass, EPR und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

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Ihre Produkte durch Experten checken lassen in Hamburg
EPR & Product Compliance Workshop vom 20. - 21. November

Wir machen Sie zum Experten für Product Compliance, EPR und brandaktuelle Themen wie Batteriepass und Digitaler Produktpass, neue Batterieverordnung 2024, CE & Konformitätserklärung, CSRD, PPWR, uvm.

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ElektroGKostV – Widerspruchsoption

Fürth/Hamburg – Die take-e-way GmbH wurde von einigen ihrer Kunden darauf aufmerksam gemacht, dass die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) nach wie vor Kostenbescheide versendet, die auf der alten Fassung der Elektrogesetz-Kostenverordnung (ElektroGKostV) basieren. Die betreffenden Kostenbescheide geben jeweils Zeitpunkte als Leistungsdatum an, die vor dem Inkrafttreten der neuesten Fassung liegen. Zur Erinnerung: Die Änderungsfassung der ElektroGKostV trat am 18. März 2010 in Kraft.

Die Neufassung der ElektroGKostV gilt nicht rückwirkend und die Unwirksamkeit der vorherigen Fassung wurde in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren auch in zweiter Instanz bestätigt (vgl. die Verfahrenseinstellungsbeschlüsse des Bayerischen VGH vom 08.02.2010, Az. 20 BV 08.3228 und vom 11.03.2010, Az. 20 BV 09.1447 sowie die Verhandlungsniederschrift des Bayerischen VGH über einen Erörterungstermin vom 26.08.2009).

Das Verhalten der EAR ist rechtlich zulässig, da sie Gebühren auch bei gerichtlich aberkannter Rechtsgrundlage erheben darf. Gleichzeitig bleibt das Recht auf Widerspruch gegen Kostenbescheide mit Leistungsdatum vor dem 18.03.2010 unbenommen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen wie gewohnt gern unter der Telefonnummer 040/750687-111 zur Verfügung.

Sebastian Siebert
Kontakt

Sebastian Siebert
Leiter Beratung

Tel.: 040/750687-0

beratung@take-e-way.de

Christoph Brellinger
Kontakt

Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation

Tel.: 040/750687-0

presse@take-e-way.de

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