Viele neue Regelungen kommen auf den Internet- und Außenhandel für Elektrogeräte zu.
Die WEEE2 sieht vor, dass man in jedem EU-Land, in dem man direkt an Endnutzer verkauft, entweder selbst vertreten sein oder einen Bevollmächtigten stellen muss.
Wir hoffen sehr, dass die konkrete gesetzliche Ausgestaltung dieser europäischen Vorgabe in den einzelnen EU-Ländern die Bedürfnisse der betroffenen Unternehmen praktikabel umsetzt.
Für diese sehr komplexe Aufgabe wird die take-e-way ihren Kunden und Mitgliedern eine Lösung bieten.
Dies war ein Ergebnis der Podiumsveranstaltung „WEEE2 & ElektroG2“ am 3. April in Köln. Alles Weitere können Sie dem Protokoll der Veranstaltung entnehmen.
Aus unserer Sicht ist die Umsetzung der WEEE in deutsches Recht intelligent ausgearbeitet worden. Die notwendigen Umstellungsprozesse sind realisierbar und belasten somit unsere Mitglieder nicht übergebührlich.
Für Fragen steht Ihnen unser Team jederzeit gern unter der Telefonnummer 040 / 21 90 10 - 65 zur Verfügung.