Die Europäische Kommission hat die Kritikpunkte und Vorschläge der VERE-Mitglieder zum Thema „WEEE (2012/19/EU): EU-Bürokratie verhindert den von ihr gewünschten freien europaweiten Onlinehandel“ auf dem Portal REFIT beantwortet.
Hintergrund:REFIT ist ein Programm für bessere Rechtsetzung der EU-Kommission. Es soll gewährleisten, dass EU-Rechtsvorschriften den beabsichtigten Nutzen bringen und gleichzeitig Bürokratie abgebaut und Kosten gesenkt werden. Zudem sollen EU-Rechtsvorschriften einfacher und verständlicher gestaltet werden. REFIT richtet sich insbesondere an kleine Unternehmen, für die die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten kann. Über die REFIT-Plattform können Entbürokratisierungs- und Verbesserungsvorschläge eingereicht werden.
Dank der großen Unterstützung der teilnehmenden VERE-Mitgliedsunternehmen haben wir am 7. März 2018 unsere Vorschläge bei der Kommission gebündelt via REFIT eingereicht. Insbesondere der bürokratische Aufwand beim EU-weiten Verkauf aber auch Kleinmengenregelungen und der illegale Direktverkauf von Nicht-EU-Händlern waren die zentralen Anliegen, die durch unsere Mitglieder mit deutlichen Worten beschrieben wurden. Die Argumente der VERE-Mitglieder finden Sie hier.
Ergebnis: Fünfzehn Mitgliedstaaten haben zur Stellungnahme der Kommission zu den Überlegungen der VERE-Mitglieder und weiterer Interessenvertreter beigetragen. Dreizehn Mitgliedstaaten unterstützen die Empfehlungen der Interessengruppe ganz oder teilweise. Ein Mitgliedstaat gibt an, dass eine einheitliche Plattform auf EU-Ebene eingerichtet werden sollte. Ein Mitgliedstaat ist mit der Einrichtung einer einzigen Registrierungsstelle nicht einverstanden, unterstützt jedoch ein harmonisiertes Format und einen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Hier finden Sie die detaillierten Erwägungen der Interessenvertreter und der Mitgliedstaaten auf der REFIT-Plattform.
Harmonisierung: In diesem Zusammenhang begrüßt der VERE-Verband die neue Durchführungsverordnung (EU) 2019/290 der Kommission zur Festlegung des Formats für die Registrierung von Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten und deren Berichterstattung an das Register als einen Schritt in die richtige Richtung:
Zur Vereinheitlichung der von den Mitgliedstaaten für die Registrierung und Berichterstattung angewandten Verfahren sollten alle Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sowie sämtliche Register ab dem 1. Januar 2020 ein und dasselbe Registrierungs- und Berichtsformat verwenden.
Die Festlegung eines harmonisierten Formats für die Registrierung und Berichterstattung sowie ein gemeinsames Verständnis der Häufigkeit der Meldung an das Register kann dazu beitragen, unnötigen Verwaltungsaufwand und -kosten zu reduzieren und die Mitgliedstaaten ermutigen, die Verwaltungsprozesse für die Inverkehrbringer, und damit insbesondere für die VERE-Mitglieder, zu vereinfachen. Wir werden in den kommenden Monaten weiter hierzu informieren.
Save the date: Am 12. November 2019 findet in Stuttgart zu diesem und weiteren dringenden Themen der Produktverantwortung ein Symposium exklusiv für VERE-Mitglieder und take-e-way-Kunden statt. Sofern Sie Ihr Interesse an der Teilnahme bereits vorab anmelden möchten, informieren Sie bitte Silke Meyer unter info@vereev.de. Weitere Informationen hierzu folgen.
Für Ihre Fragen steht Ihnen Christoph Brellinger sehr gerne unter 040/750687-111 oder info@vereev.de zur Verfügung.
EU-Kommission reagiert auf Vorschläge der VERE-Mitglieder
Der VERE-Verband begrüßt die neue Durchführungsverordnung (EU) 2019/290 der Kommission zur Festlegung des Formats für die Registrierung von Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten und deren Berichterstattung an das Register als einen Schritt in die richtige Richtung.
Christoph Brellinger
Leiter Marketing & Kommunikation
Tel.: 040/750687-0