Anknüpfend an unseren Bericht vom 17.09.2021 finden Sie im Folgenden die neuesten Entwicklungen hinsichtlich der französischen Verpackungsverordnung.
Finale Bestätigung der harmonisierten Sortierinformationsrichtlinie
Am 27.09.2021 haben die französischen Rücknahmesysteme die Sortierinformationsrichtlinie veröffentlicht. Diese Richtlinie erklärt, wie die Kennzeichnung der Verpackungen im Rahmen der aktualisierten Verordnung anzupassen ist. Sie beinhaltet alle Piktogramme, die notwendig sind, um eine individuelle Sortierinformation für Ihre jeweilige Verpackungszusammensetzung zu erstellen.
Übergangsfrist
Wie in unserem vorigen Bericht beschrieben, tritt die Pflicht zum Anbringen der Sortierinformation auf allen Verpackungen zum 09.09.2022 in Kraft. Eine Erweiterung der Übergangsfrist bis zum 09.03.2023 wird für jene Verpackungen gewährt, die vor dem 09.09.2022 produziert oder importiert wurden.
An welcher Stelle muss die Sortierinformation auf der Verpackung angebracht werden?
Es wird empfohlen, die Sortierinformation auf der äußeren Verpackung des Produkts (im Falle von Verkaufsverpackungen) anzubringen, um dem Käufer zu zeigen, wo die jeweiligen Verpackungsbestandteile des Produkts zu entsorgen sind. Bitte bedenken Sie, dass die Versandverpackung nicht als Bestandteil des verpackten Produktes gilt und einer eigenen Sortierinformation bedarf. Damit soll sichergestellt werden, dass der Konsument sowohl die Verkaufs- als auch die Versandverpackung korrekt in der Recyclingmülltonne entsorgt, auch wenn beide voneinander getrennt zu verschiedenen Zeitpunkten entsorgt werden.
Die Rücknahmesysteme haben drei verschiedene Versionen der Sortierinformation veröffentlicht, um allen Herstellern passende Varianten anbieten zu können. Diese werden unseren Bestandskunden mit französischer Verpackungsregistrierung kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Die französischen Rücknahmesysteme haben entschieden, die harmonisierten Sortierinformationsrichtlinien nicht öffentlich auf ihren Internetseiten zugänglich zu machen. Sie wollen damit verhindern, dass Hersteller die Richtlinien verwenden, ohne einem Rücknahmesystem angeschlossen zu sein. Wenn nicht-französische Hersteller ihre Verpackungen gemäß der neuen Richtlinien anpassen möchten, müssen sie sich entweder einem Rücknahmesystem anschließen oder ihre registrierten französischen Importeure kontaktieren, um von diesen die Richtlinien zu erhalten.
Die Dematerialisierung des Triman-Symbols und der Sortierinformation ist in besonderen Fällen erlaubt
Wie im französischen Kreislaufwirtschaftsgesetz (AGEC) erwähnt, müssen das Triman-Symbol und die Sortierinformation auf der Verpackung selbst angebracht werden. Ausnahmen werden für Glasbehälter (vollständig ausgenommen) und Verpackungen von kleiner Größe gemacht. In diesen Fällen haben Sie die Möglichkeit, das Triman-Logo und die Sortierinformation online anzuzeigen. Nachfolgend finden Sie die zwei Ausnahmefälle für kleine Verpackungen:
- Die Dematerialisierung der Sortierinformation ist möglich, wenn die Oberfläche der größten Seite der Verpackung zwischen zehn und zwanzig Quadratzentimetern groß ist, und wenn kein anderes Dokument mit dem Produkt geliefert wird. Das Triman-Symbol jedoch bleibt auf dem verpackten Produkt obligatorisch.
- Die Dematerialisierung des Triman-Symbols und der Sortierinformation ist möglich, wenn die Oberfläche der größten Seite der Verpackung weniger als zehn Quadratzentimeter groß ist und wenn kein anderes Dokument mit dem Produkt geliefert wird.
Wichtig: Es ist erlaubt, das Triman-Symbol und die Sortierinformation mit einem Aufkleber auf der Verpackung anzubringen!
Sollten Sie eine Registrierung in Frankreich als Hersteller von WEEE, Batterien, Verpackungen, Textilien oder Möbeln wünschen, melden Sie sich gerne bei unserer Beratung via beratung@take-e-way.de oder 040/750687-0.
Für Lösungen zum Thema EU Produktkennzeichnung bzw. Verpackungskennzeichnung und insbesondere Entsorgungskennzeichnung steht Ihnen das Beratungsteam von trade-e-bility via beratung@trade-e-bility.de oder 040/75068730-0 gerne zur Verfügung.
Für weitere Informationen zu unseren internationalen Compliance-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von elektronischen Geräten, Batterien/Akkus und verpackten Produkten oder Verpackungen klicken Sie bitte hier: https://www.take-e-way.de/international-compliance/