Nach den Vorgaben des Batteriegesetzes (§ 15) sind Vertreiber von Fahrzeug- und Industriebatterien jährlich zur Abgabe einer Dokumentation der Erfolgskontrolle (Sammlung, Rücknahme und Verwertung) beim Umweltbundesamt verpflichtet.
Die Erfolgskontrolle muss bis zum 30.04.2020 beim Umweltbundesamt abgegeben werden.
Sollten Sie Fahrzeug- und Industriebatterien zurückgenommen und verwertet und Fragen zum Erfolgskontrollbericht haben, steht Ihnen Imke May von der take-e-way GmbH gerne unter 040/750687-136 oder may@take-e-way.de zur Verfügung.